Großhandel ist kein Einzelhandel

06.06.2007
Von jlp 
Ein Gericht musste sich mit der Frage beschäftigen, was unter einem "Laden" in einem Haus zu verstehen ist.

Sieht die Teilungserklärung einer Wohnungseigentümergemeinschaft vor, dass im Erdgeschoss ein "Laden" betrieben werden darf, so ist eine anderweitige Nutzung als Laden ausgeschlossen. Es ist daher mit der Gemeinschaftsordnung nicht in Einklang zu bringen, wenn statt eines Ladens dort ein Großhandelsbetrieb residiert.

Es ist eine höhere Frequenz von Zulieferer- und Kundenverkehr zu erwarten, weil bei einem Großhandel erfahrungsgemäß ein höherer Warenumschlag als bei einem Einzelhandelsgeschäft stattfindet. Die Anlieferung und die Abfuhr der für den Großhandel benötigten bzw. anfallenden größerer Waren- bzw. Entsorgungsmengen stört wegen des zu besorgenden Schwerlastverkehrs mehr als der Besuch einzelner Kunden bei Betrieb eines Ladens. Oberlandesgericht München, Az.: 34 Wx 111/06. (jlp/mf)

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