Programme, die umstritten sind

Gute Tools, böse Tools

30.05.2011
Von Daniel Behrens
Manche Utilities sind nur auf den ersten Blick völlig unbedenklich. Betrachtet man sie genauer, stößt man auf Funktionen, die nicht jeder gutheißt. Einige dieser Tools stellen wir hier vor.
17 grenzwertige Tools
17 grenzwertige Tools

Manche Utilities sind nur auf den ersten Blick völlig unbedenklich. Betrachtet man sie genauer, stößt man auf Funktionen, die nicht jeder gutheißt. Einige dieser Tools stellen wir hier vor.

Unter den hunderttausenden Tools, die Sie aus dem Internet herunterladen können, gibt es einige, die nicht über alle Zweifel erhaben sind. Sie lassen sich zwar, teilweise unter bestimmten Voraussetzungen, völlig straffrei nutzen. Trotzdem sind sie jeweils einem Personenkreis oder einer Interessengruppe ein Dorn im Auge. Einigen so sehr, dass sie die Verbreitung haben verbieten lassen oder dies am liebsten tun würden. Beispiel Ebay: Das Auktionshaus sieht es gar nicht gern, wenn Anwender automatische Biet-Software wie Biet-o-Matic nutzen. Denn diese ist darauf getrimmt, erst in letzter Sekunde ein Gebot abzugeben.

Die Folge: Der Preis für eine Ware schaukelt sich nicht in ungeahnte Höhen. Da Ebay prozentual am erzielten Verkaufspreis beteiligt ist, fällt die Provision entsprechend niedriger aus. Dementsprechend hat das Auktionshaus in seinen AGB den Einsatz solcher Tools verboten und ging rechtlich gegen die Anbieter von automatischer Biet-Software vor. Vor Gericht musste Ebay aber eine Schlappe hinnehmen.

Ein weiteres Beispiel ist das Mitschneiden von Web-Radio. Die Musikindustrie drängt schon seit langem darauf, dass ein Verbot von „intelligenter Aufnahme-Software“ ins Urheberrechtsgesetz aufgenommen wird. Damit meint sie Programme wie Clipinc.fx, die Web-Radio nicht nur aufnehmen, sondern auch Schnittmarken empfangen und die Aufzeichnung titelgenau in einzelne MP3s zerteilen kann. Bisher ist sie mit ihrem Ansinnen auf taube Ohren gestoßen.

Tatsächlich verboten ist es, mit speziellen Tools fremde Daten aus einer „nichtöffentlichen Datenübermittlung“ abzufangen und „besonders gesicherte Daten“ auszuspähen. Das entsprechende Gesetz trat Mitte 2007 in Kraft, allerdings sind bisher noch keine Urteile bekannt, aus denen ersichtlich wäre, welche Hacker-Tools nun genau gemeint sind. Straffrei können Sie Passwort-Knacker und Netzwerk-Sniffer auf jeden Fall noch immer dann einsetzen, wenn die Daten, auf die Sie zugreifen möchten, von Ihnen stammen oder für Sie bestimmt sind.

Wichtiger rechtlicher Hinweis: Da die Gesetzeslage in der Bundesrepublik Deutschland in Bezug auf einige Tools nicht unproblematisch ist und die Verbereitung in Deutschland möglicherweise unzulässig ist, verzichtet ChannelPartner auf direkte Download-Verlinkungen zu diesen Tools.

Dieser Artikel basiert auf einem Beitrag der ChannelPartner-Schwesterpublikation PC-Welt.

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