Warenumtausch

Handel lässt Verbraucher oft im Stich

25.09.2012
Wenn es um die Gewährleistung bei defekter Ware geht, versuchen sich Handelsketten sehr häufig aus der Verantwortung zu stehlen und geben den Kunden falsche Auskünfte.
Bewusst oder unbewusst? Verkäufer geben oft falsche Auskünfte, wenn Verbraucher bei defekten Waren das Gewährleistungsrecht in Anspruch nehmen wollen.
Bewusst oder unbewusst? Verkäufer geben oft falsche Auskünfte, wenn Verbraucher bei defekten Waren das Gewährleistungsrecht in Anspruch nehmen wollen.
Foto: Agentur?

Verbraucher, die eine defekte Ware umtauschen oder reparieren lassen wollen, erhalten in vielen Fällen nicht ihr gesetzlich zugesichertes Gewährleistungsrecht. Das hat ein Praxistest im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) ergeben. Eins der sechs getesteten Einzelhandelsunternehmen (Aldi Nord, Aldi Süd, Lidl, Media Markt, OBI, Real) hat sogar nur in knapp zehn Prozent der Reklamationsversuche dem Testkunden eine korrekte Gewährleistung angeboten.

"Viele Auskünfte waren diffus, oft waren sie irreführend und falsch. Der Praxistest zeigt, dass es im Handel ein enormes Informationsdefizit gibt", sagt Gerd Billen, Vorstand des vzbv. Gut 56 Prozent aller Verkäufer erfüllen laut Test ihre Gewährleistungspflichten nicht. Nur in knapp 44 Prozent aller Fälle wurde ein Gewährleistungsanspruch anerkannt - bei Aldi Nord waren es sogar nur neun Prozent (siehe Tabelle). Bei den im Test beanstandeten Produkten handelte es sich so unterschiedliche Waren wie Digitalkameras, LCD-TVs, Navigationsgeräte, Mini-Lautsprecher, elektrische Zahnbürsten, Rasierapparate oder Kaffeemaschinen.

Wird der Gewährleistungsanspruch anerkannt?

Nein

Ja

Aldi Nord

91

9

Lidl

71

29

Media Markt

53

47

Aldi Süd

51

49

OBI

45

55

Real

42

58

Angaben in Prozent

Quelle: vzbv / Grass Roots

Dabei ist der Gewährleistungsanspruch gesetzlich vorgeschrieben: Will ein Kunde eine defekte Ware innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf umtauschen oder reparieren lassen, muss der Verkäufer den Vorgang organisieren und bezahlen. Während der ersten sechs Monate nach dem Kauf muss der Kunde lediglich den Schaden nachweisen - nicht wann und warum dieser entstanden ist.

Auf der nächsten Seite erfahren Sie, welche "Ausreden" die Handelsunternehmen gegenüber den Kunden vorbringen.

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