Hausrecht für Forenbetreiber

15.03.2007
Der Betreiber eines Forums darf Benutzer von der Teilnahme ausschließen.

Das Landgericht München hat mit Urteil vom 25.10.2006 (Az.: 30 O 11973/05) entschieden, dass der Betreiber eines Forums über ein Hausrecht verfügt, mit dem er Benutzer, die gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen, von der Teilnahme ausschließen kann.

Zwischen dem Nutzer und dem Betreiber des Forums kommt nach Ansicht des Gerichts ein Vertrag zustande. Dieser Vertrag verpflichtet den Nutzer zur Einhaltung bestimmter Regeln. Aus diesem Umstand ergibt sich das virtuelle Hausrecht des Betreibers. (RA Thomas Feil) (mf)

Zur Startseite