Neue EU-Richtlinie zum Schutz der Rechte an geistigem Eigentum

Illegaler Download: Firmen haften für ihre Mitarbeiter

16.07.2004
Nutzen Mitarbeiter ihre Firmen-PCs für illegale Downloads kann der Arbeitgeber dafür haftbar gemacht werden. Darauf weist Websense, Anbieter für das Management von Internetzugängen und Applikationen am Arbeitsplatz, hin.

Nutzen Mitarbeiter ihre Firmen-PCs für illegale Downloads kann der Arbeitgeber dafür haftbar gemacht werden. Darauf weist Websense, Anbieter für das Management von Internetzugängen und Applikationen am Arbeitsplatz, in Zusammenhang mit der neuen EU-Richtlinie zum Schutz der Rechte an geistigem Eigentum hin.

Unter Strafe gestellt sind Aktivitäten, die den Kopierschutz von Filmen, Musik oder Software umgehen, etwa illegale Downloads und die Verbreitung von Musik über Internet-Tauschbörsen wie KaZaA. Nutzen Mitarbeiter ihre Firmen-PCs zu diesem Zweck, wird das Unternehmen dafür haftbar gemacht, falls sich der Verursacher nicht zweifelsfrei feststellen lässt.

"Jedes Unternehmen ohne klar definierte Internet-Nutzungsrichtlinien verletzt grundlegende Sorgfaltspflichten bei der Bereitstellung eines rechtlich einwandfreien Internetzugangs", sagt Michael Kretschmer, Regional Director Central Europe bei Websense. "Firmen sind damit voll haftbar, wenn Mitarbeiter, Auszubildende, Praktikanten oder auch freie Mitarbeiter nicht-lizensierte Software einsetzen oder kopiergeschützte Inhalte wie Musik und Filme über das Web herunterladen."

Eine notwendige Maßnahme sei daher die Festlegung klarer Richtlinien für die Nutzung des Internetzugangs im Unternehmen. Auch rät der Manager, die entsprechende Überwachung konsequent durchzuführen: "Diese Schritte sind notwendig, da die Sorgfaltspflicht nicht beim ISP oder dem Anbieter der illegalen Inhalte liegt, sondern beim jeweiligen Unternehmen." (mf)

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