Infomatec-Prozess: Kleinanleger erhält Geld zurück

25.09.2001
90.945 Mark zuzüglich Zinsen soll ein Anleger von der Skandalfirrma Infomatec zurück erhalten. Damit hat erstmals in der Geschichte des deutschen Aktienrechts ein Gericht einem sogenannten Kleinanleger Schadenersatz wegen falscher Unternehmsangaben zugesprochen.Das Landgericht Augsburg folgte der Klagebegründung eines Anlegers, der die be ehemaligen Infomatec-Vorstände Gerhard Harlos - seit neuestem wieder Vorstand - und Alexander Häfele bezichtigte, ihn mit einer falschen Ad-hoc-Meldung zum Aktienkauf in oben genannter Höhe veranlasst zu haben. Es urteilte, die be Vorstände müssen die Aktien des Anlegers wieder zurück nehmen. Gegen das Urteil des Landgerichts ist Berufung möglich. Der Anleger hatte 230 Aktien auf Grund einer Pflichtmitteilung von Infomatec vom 20. Mai 1999 gekauft. In dieser hatte das Augsburger Unternehmen einen vermeintlichen Großauftrag des Telekommunikationsunternehmens Mobilcom über 55 Millionen Mark bekannt gegeben. In Wahrheit hatte Mobilcom lediglich einen Auftrag in Höhe von 9,24 Millionen Mark geordert. Weitere Klagen gegen Infomatec und die be Vorstände laufen noch. Infomatec ist nicht die einzige am Neuen Markt gelistete Firma, die sich mit Klagen sich getäuscht fühlender Kläger konfrontiert sieht. Prominente Beispiele sind EMTV und Intershop. (wl)

90.945 Mark zuzüglich Zinsen soll ein Anleger von der Skandalfirrma Infomatec zurück erhalten. Damit hat erstmals in der Geschichte des deutschen Aktienrechts ein Gericht einem sogenannten Kleinanleger Schadenersatz wegen falscher Unternehmsangaben zugesprochen.Das Landgericht Augsburg folgte der Klagebegründung eines Anlegers, der die be ehemaligen Infomatec-Vorstände Gerhard Harlos - seit neuestem wieder Vorstand - und Alexander Häfele bezichtigte, ihn mit einer falschen Ad-hoc-Meldung zum Aktienkauf in oben genannter Höhe veranlasst zu haben. Es urteilte, die be Vorstände müssen die Aktien des Anlegers wieder zurück nehmen. Gegen das Urteil des Landgerichts ist Berufung möglich. Der Anleger hatte 230 Aktien auf Grund einer Pflichtmitteilung von Infomatec vom 20. Mai 1999 gekauft. In dieser hatte das Augsburger Unternehmen einen vermeintlichen Großauftrag des Telekommunikationsunternehmens Mobilcom über 55 Millionen Mark bekannt gegeben. In Wahrheit hatte Mobilcom lediglich einen Auftrag in Höhe von 9,24 Millionen Mark geordert. Weitere Klagen gegen Infomatec und die be Vorstände laufen noch. Infomatec ist nicht die einzige am Neuen Markt gelistete Firma, die sich mit Klagen sich getäuscht fühlender Kläger konfrontiert sieht. Prominente Beispiele sind EMTV und Intershop. (wl)

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