Urteil im "Fakeshop-Bande"-Prozess

Internetbetrüger muss jahrelang in Haft

21.08.2012

Der Betrug wurde hochprofessionell durchgezogen - darin sind sich alle einig. Internet-Shops wurden entworfen und zum Teil an das Layout von real existierenden Firmen angelehnt, um Seriosität auszustrahlen. Die angebotene Ware war zwar günstiger als die marktüblichen Preise, aber nicht so günstig, dass arglose Käufer gleich Verdacht schöpften. Das Geld überwiesen sie auf Konten zahlreicher sogenannter Finanzagenten, die austauschbar waren.

"Es ist eine Tat, die ein Jugendlicher oder Reifeverzögerter nie hätte durchführen können", sagt der Staatsanwalt. Schließlich gab der 23-Jährige auch deutlich älteren Bandenmitgliedern Anweisungen. Die Kammer verurteilt den Mann denn auch nach Erwachsenenstrafrecht, obwohl er während der Tatzeit zwischen 2009 und 2011 zum Teil noch Heranwachsender war.

Die Bande spähte außerdem Daten von Bankkunden aus, indem sie - angeblich im Namen der Bank - massenhaft E-Mails schrieb und um die Herausgabe von PIN- und TAN-Kennungen für Online- und Telefonbanking bat. Zum Teil ging diese Masche auf: Von sieben Tagesgeldkonten räumte die "Fakeshop-Bande" Geld ab. Der 23-Jährige schreckte auch nicht davor zurück, Forenbetreibern, die vor der Bande warnten, Gewalt anzudrohen. "Gewinnmaximierung um jeden Preis könnte man das nennen", sagt Staatsanwalt Straßer.

Im Mai 2011 gelang den Ermittlern der große Schlag gegen die "Fakeshop-Bande", nachdem Landeskriminalamt und Staatsanwaltschaft ihr eineinhalb Jahre lang auf den Fersen gewesen waren. Bundesweit durchsuchten mehr als 170 Polizisten rund 30 Wohnungen und Büros. Es gab mehrere Festnahmen. Auf die Spur der Bande kamen die Ermittler 2009 durch den Tipp eines Elektro-Unternehmers gekommen. Bei ihm waren mehrere Anfragen von frustrierten Käufern eingegangen, die auf einer Webseite Waren bestellt und nie bekommen hatten. Das Impressum der Seite verwies - leicht verändert - auf die Firma, die allerdings ahnungslos war.

Verbraucherschützer raten, vor einer Bestellung im Internet grundsätzlich den Anbieter zu überprüfen. Bei einem unbekannten Online-Verkäufer sei dringend von Vorkasse und Geldtransfers abzusehen - weil das Geld weg sei, wenn Käufer an Betrüger gerieten. Empfohlen werden Zahlungsarten wie Lastschrift, Kreditkarte oder Bezahldienste, denn damit gebe es im Zweifel das Geld zurück. (dpa/bw)

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