Lohnsteuerrichtlinie 2008

Jetzt eigenes Reisekostenmanagement überprüfen

11.02.2008

3. Außerbetrieblicher Einsatz: Die regelmäßige Arbeitsstätte kann in Ausnahmefällen auch außerhalb des Betriebes des Arbeitgebers liegen. Dies kann beispielsweise bei einem Arbeitnehmer der Fall sein, der dauerhaft in den Räumen eines Großkunden tätig wird. Ist der außerbetriebliche Einsatz zwar regelmäßig, aber auf einzelne Tage beschränkt, kann das Finanzamt kaum von einer regelmäßigen Arbeitsstätte ausgehen.

Für die Begründung einer regelmäßigen Arbeitsstätte ist weiterhin maßgebend, dass der Arbeitnehmer einer ortsfesten und dauerhaften betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers zugeordnet ist und er diese mit einer gewissen Nachhaltigkeit immer wieder aufsucht. "Für sorglose Firmen können Reisekostenabrechnungen leicht zu finanziellen Tretminen werden", bestätigt DHPG- Berater Wolfgang Hornbruch, der als Steuerberater und vereidigter Buchprüfer die Thematik umfassend einzuschätzen weiß. "Entscheidend ist eine sorgfältige Vorprüfung und plausible Dokumentation - vor allem von Grenzfällen." Weitere Informationen unter www.dhpg.de (mf)

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