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Junge Arbeitnehmer pfeifen auf Firmenrichtlinien

Beate Wöhe leitete als Director Experts Network das IDG Experten-Netzwerk für alle Online-Portale der IDG Tech Media GmbH. Sie hatte diese Position nach über zehnjähriger Tätigkeit als Redakteurin und leitende Redakteurin des IDG-Titels ChannelPartner im Juli 2014 übernommen. 
Viele junge Arbeitnehmer sehen es nicht als Entgegenkommen des Arbeitgebers, sondern als ihr Recht an, private Mobilgeräte für Firmenzwecke zu nutzen.
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Viele junge Arbeitnehmer sehen es nicht als Entgegenkommen des Arbeitgebers, sondern als ihr Recht an, private Mobilgeräte für Firmenzwecke zu nutzen. Gleichzeitig halten sie aber nur wenig von der Einhaltung der damit zusammenhängenden Sicherheitsrichtlinien. Drei Viertel (74 Prozent) der befragten Arbeitnehmer zwischen 20 und 29 Jahre gaben an, BYOD bereits regelmäßig anzuwenden. In Deutschland liegt der Anteil sogar bei 78 Prozent. Davon sehen 59 Prozent der Umfrageteilnehmer in Deutschland die Nutzung ihrer Privatgeräte als ihr Recht und nicht als Privileg an.

Wichtig ist es dieser Gruppe vor allem, dass sie dadurch ganztägig Zugang zu ihren eigenen Applikationen, vor allem zu sozialen Netzwerken, hat. Immerhin gaben 35 Prozent an, dass sie es keinen Tag ohne diese Kontakte aushielten. Gleichzeitig können sich 47 Prozent einen Tag ohne SMS nicht vorstellen.

Unternehmensrichtlinien? Egal!

Obwohl es vielen Arbeitnehmern durchaus bewusst ist, dass Verstöße gegen die Security-Richtlinien des Arbeitgebers negativen Folgen für das Unternehmen haben können, scheint das nicht viel zu bewirken. Mehr als ein Drittel (36 Prozent) der Befragten gaben zu, dass sie die Unternehmensrichtlinie, die das Nutzen privater Geräte für berufliche Zwecke untersagt, bereits umgangen haben, oder dies tun würden. In Deutschland ist dieser Prozentsatz mit 28 immerhin geringer. Spitzenreiter bei den Teilnehmern aus 15 Ländern sind bei dieser Frage die indischen Arbeitnehmer. Hier zeigen 66 Prozent der Arbeitnehmer die Bereitschaft, die Richtlinien des Arbeitgebers zu umgehen.

Ein Teil solcher Unternehmensrichtlinien kann zum Beispiel das Aufspielen von nicht genehmigten Applikationen sein. Jedem Dritten ist diese Anordnung egal. In Deutschland fällt die Bereit, dagegen zu verstoßen mit 20 Prozent immerhin geringer aus.

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