Abzocke im Internet

Kein seriöser Anwalt verschickt Abmahn-E-Mails

Armin Weiler kümmert sich um die rechercheintensiven Geschichten rund um den ITK-Channel und um die Themen der Distribution. Zudem ist er für den Bereich PCs und Peripherie zuständig. Zu seinen Spezialgebieten zählen daher Notebooks, PCs, Smartphones, Drucker, Displays und Eingabegeräte. Bei der inoffiziellen deutschen IT-Skimeisterschaft "CP Race" ist er für die Rennleitung verantwortlich.
Bei E-Mails mit Schadenersatzforderungen handelt es sich oft um eine typische Abzocke im Fahrwasser realer Urteile.

In den vergangenen Monaten haben viele User E-Mails erhalten, in denen vorgeblich im Namen von Sony Music Schadenersatz für Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing gefordert wird. Ernst nehmen sollten User das freilich nicht. "Kein seriöser Anwalt wird seine Abmahnungen per E-Mail versenden", betont G Data-Sprecher Thorsten Urbanski. Es handelt sich um eine typische Abzocke im Fahrwasser realer Urteile.

Dass die geforderte Summe mit 100 Euro im Vergleich zu realen Filesharing-Strafen richtig bescheiden ausfällt, ist Teil der Betrugsmasche. "Da ist die Hoffnung, dass die Schmerzgrenze nicht erreicht ist und Nutzer einfach zahlen", meint der IT-Rechtsexperte Benedikt Klas von der Anwaltskanzlei Küster, Klas & Kollegen. Wie Urbanksi rät er, derartige Geldforderungen zu ignorieren.

Filesharing

Filesharing-Abmahnungen mit hohen Forderungen sind ein blühendes Geschäft. Daraus wollen auch cyberkriminelle Trittbrettfahrer Profit schlagen. Derzeit grassieren E-Mails einer angeblichen "Rechtsanwaltskanzlei O. Kaltbrenner", die Schadenersatz für illegalen MP3-Tausch fordert. Neben dem mäßigen und auffallend umlautfreien Deutsch des Schreibens gibt es dabei viele andere Hinweise, dass es sich um einen Betrug handelt. Der vielleicht wichtigste ist dabei, dass es sich um eine E-Mail handelt.

Nach deutschem Recht wären E-Mail-Abmahnungen zwar theoretisch denkbar, so Klas. Bei realen Filesharing-Fällen kann es dazu aber nicht kommen. "Unternehmen erfahren bei der Anfrage vom jeweiligen Provider nur die postalische Adresse des Users", erklärt der Anwalt. Hinzu kommen noch weitere Betrugsindizien. "Es ist es sehr auffällig, dass als Zahlungsmethode auf Online-Bezahldienste verwiesen wird", sagt Urbanski. Reale Forderungen echter Anwälte sind sicher nicht per Paysafecard oder Ukash zahlbar, bestätigt Klas. Sie nutzen klassische Überweisungen.

Abmahn-Abzocke

Die aktuelle Abmahn-Abzocke ist teil eines Massenphänomens. "Online-Kriminelle sitzen immer wieder auf die Angst-Karte, um Anwender in die Falle zu locken", betont Urbanski. Die Tricks sind teils perfide. So haben Ende 2010 Kriminelle den Namen des bekannten Urheberrechts-Spezialisten Florian Giese für falsche Abmahnungen im Namen eines Porno-Portals missbraucht. "Die Täter versenden auch häufig gefälschte Rechnungen bekannter Online-Versender", warnt der G Data-Sprecher.

Das Sicherheitsunternehmen rät, derartige E-Mails direkt zu löschen. "Empfänger sollten etwaige Links auf keinen Fall anklicken, da auf den Webseiten oftmals gefährlicher Schadcode lauert", warnt zudem Urbanski. Klas rät ebenso, die Forderungen einfach zu ignorieren. Allerdings wäre es seiner Ansicht nach sinnvoll, wenn sich mehr User die Mühe einer Strafanzeige machen. Zwar besteht wenig Hoffnung, dass das direkt fruchtet. "Steter Tropfen höhlt den Stein", betont aber der Rechtsanwalt. Mehr Anzeigen würden den Behörden verdeutlichen, dass Abmahn-Abzocke längst ein echtes Massenphänomen ist. (pte/rw)

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