Irreführung durch Berufsbezeichnung?

Kein Verstoß gegen Berufsrecht

06.07.2011

Keine Bedenken gegen Zertifizierung

Gegen einen Hinweis auf die Zertifizierung im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Testamentsvollstrecker bestehen danach aus berufs- und wettbewerbsrechtlicher Sicht allerdings keine Bedenken. Die Angabe enthält eine Information, die für das rechtssuchende Publikum durchaus von Bedeutung sei. Bei den Werbeadressaten wird dadurch nicht der unzutreffende Eindruck hervorgerufen, das Zertifikat sei von einer amtlichen Stelle ausgestellt worden.

Auch die Verwendung der Bezeichnung "Testamentsvollstrecker" ist an sich nicht irreführend oder unsachlich. Der Verkehr erkennt, dass es sich hierbei nicht um eine besondere Berufsbezeichnung, sondern um eine Tätigkeitsbeschreibung handelt. Die angesprochenen Verbraucher erwarten von einem "zertifizierten Testamentsvollstrecker" aber, dass er über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung verfügt. Dies setzt auch bei Rechtsanwälten voraus, dass sie in der Vergangenheit wiederholt als Testamentsvollstrecker tätig geworden sind. Es ist daher irreführend, wenn Rechtsanwälte ohne praktische Erfahrung als Testamentsvollstrecker die Bezeichnung "zertifizierter Testamentsvollstrecker" verwenden. Auch eine zweimalige Tätigkeit als Testamentsvollstrecker reicht - so der BGH - nicht aus, um den Erwartungen zu entsprechen, die der Verkehr an einen "zertifizierten Testamentsvollstrecker" stellt.

Henn rät, in Zweifelsfällen rechtlichen Rat einzuholen, wobei er u. a. dazu auch auf die Anwälte/-innen in der Dansef Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e. V. (www.dansef.de) verweist. (oe)

Weitere Informationen und Kontakt:

Michael Henn, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Vizepräsident und geschäftsführendes Vorstandsmitglied der Dansef, c/o Rechtsanwälte Dr. Gaupp & Coll, Stuttgart, Tel.: 0711 305893-0, E-Mail: stuttgart@drgaupp.de, Internet: www.drgaupp.de

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