BAFA

Keine Abwrackprämie für Tote oder deren Erben

17.03.2009
Was passiert eigentlich, wenn der Halter eines mehr als neun Jahre alten Fahrzeugs die Umweltprämie beantragt hat und dann stirbt?

Was passiert eigentlich, wenn der Halter eines mehr als neun Jahre alten Fahrzeugs die Umweltprämie beantragt hat und dann stirbt? Hat die Witwe oder der Witwer dann Anspruch auf die 2.500 Euro bei Abholung des neuen Fahrzeugs?

Laut Information des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) muss das neue Fahrzeug ohne Ausnahme qua Personenidentität auf den im Antrag auf die Umweltprämie eingetragenen Halter zugelassen sein. Das heißt, dass die Prämie nicht beerbt werden kann. (kh)

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