Kommentar

15.07.1999

Wir leben in einer Wegwerfgesellschaft und leider sind die Zeiten, in denen Geräte repariert wurden, vorbei. Deshalb ist die Elektronikschrottverordnung, die Ende Juni im Umweltausschuß des Bundesrates beraten worden ist, überfällig. Sie soll regeln, was mit dem Wohlstandsmüll - angefangen von der CD-Rom bis hin zum Breitbildfernseher - nach deren Ableben passieren soll. Seit 1991 geistert der Entwurf bereits durch die Entscheidungsorgane. Der übliche Streit um die Kosten, die auf die Industrie zukommen, hat die Verabschiedung bisher verhindert. Nach der Sommerpause ist endlich ein Ende des langwierigen Gezeters um die Entsorgung von Elektroschrott in Sicht, im Herbst soll das Gesetz verabschiedet werden. Das ist dringend nötig, denn Müllprobleme lösen sich erfahrungsgemäß nicht in Luft auf. Gefragt ist langfristiges Denken, das schon bei der Konzeption des Produkts dessen Beseitigung mitberücksichtigt. Auch das sollte die Verordnung fördern.Im ersten Schritt wird "nur" die Entsorgung von IT- und TK-Geräten wie Drucker, PCs, Telephone geregelt, die die Müllberge in nicht unerheblichem Maße in die Höhe treiben. Jährlich werden in Deutschland rund 5,5 Millionen Computer, sechs Millionen Drucker sowie vier Millionen Monitore verkauft. Insgesamt wandern 20 Millionen IT-Geräte jährlich über den Ladentisch. Alles potentielle Kandidaten für den Abtransport zur Müllkippe. Die Verordnung nimmt die Industrie stärker in die Pflicht, und das ist gut so. Denn es ist nur fair, daß sich die Hersteller, die von immer schnelleren Produktzyklen leben, auch um die Altlasten kümmern.

Entsorgungstechnisch sind Elektro-Produkte ein Alptraum. Denn in deren Innereien sind viele hochgiftige Substanzen versteckt. Beispielsweise Schwermetalle, die über Jahre hinaus das Grundwasser belasten oder künstlich erzeugte organische Substanzen, die hauptsächlich in den Kondensatoren und einigen Kunststoffteilen zu finden sind. Um diese gefährlichen Materialien wieder aus den Einzelteilen herauszufiltern, ist ein nicht unerheblicher Aufwand notwendig. Und der kostet Arbeitszeit und viel Geld. Geld kostet auch die Rücknahme, weshalb die Industrie und die Kommunen lange um das Entsorgungsmodell gerungen haben. Im ursprünglichen Entwurf sollte auch der Handel in die Pflicht genommen werden, doch dieser Kelch ging an ihm vorüber. Nach dem derzeitigen Entwurf tragen alle Parteien ihr Scherflein zur Wiederverwertung bei: Die Kommunen sammeln haushaltsnah, die Hersteller holen die Geräte ab und legen die Mehrkosten auf den Preis um. Letztlich zahlt der Verbraucher die Zeche. Doch wenn die Verordnung gewährleistet, daß die Altgeräte wiederverwertet oder fachgerecht entsorgt werden, sollte das jedem Käufer die drei oder vier Mark mehr wert sein.

Die Verordnung läßt den Handel außen vor und zwingt ihn nicht zur Rücknahme. Wer als Händler genug Fläche und Personal zur Verfügung hat, kann mit den Herstellern zusammenarbeiten und seinen Kunden die Rücknahme als zusätzlichen Service anbieten. Einige Anbieter machen das heute ja schon vor.

Ingrid Schutzmann

ischutzmann@computerpartner.de

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