Fälscher werden immer skrupelloser

Kostenlos gegen Piraterie vorgehen

26.03.2009

Grenzüberschreitende Beschlagnahmung

Unmittelbar nach Erteilung eines Patents, der Eintragung eines Gebrauchsmusters, einer Marke oder eines Geschmacksmusters sollte ein Unternehmen einen Antrag auf ein grenzüberschreitendes Beschlagnahmungsverfahren stellen, indem die entsprechenden Zollbehörden darüber informiert werden, anhand welcher besonderen Einzelheiten die Plagiate von den original Produkten zu unterscheiden sind. Diese Informationen werden dann in einem zentralen System gespeichert, so dass alle Zollbehörden in der Lage sind, ihre jeweilige Grenze entsprechend zu überwachen.

In Deutschland ist einer der wichtigsten Partner für Unternehmen, die auf oben genannte Weise gegen Fälschungen kämpfen, die deutsche Zollbehörde mit ihrer Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz (ZGR) in München. Die ZGR koordiniert grenzüberschreitende Beschlagnahmungsverfahren, die von jeder Firma gebührenfrei beantragt werden können. Diese Verfahren ermöglichen es den Zollbehörden, gefälschte Ware so schnell wie möglich aus dem Verkehr zu ziehen. Die gefälschte Ware wird zurückbehalten und der Inhaber des Schutzrechts wird benachrichtigt. Kann der Inhaber beweisen, dass die Produkte gefälscht sind, werden diese vernichtet, und eine Klage gegen den Fälscher kann eingeleitet werden.

Netzwerk bekämpft Fälschungen effizient

Dank unseres gut entwickelten Netzwerks, vor allem in Deutschland, Europa und auch in Asien, sind wir bestens darauf vorbereitet, effektive grenzüberschreitende Beschlagnahmungsverfahren für Ihr Unternehmen zu beantragen, so dass Fälschungen effizienter bekämpft werden können.

Einer Vielzahl von Produkt- und Markenpiraten kann somit erfolgreich das Handwerk gelegt werden und die wirtschaftlichen Schäden einzelner Unternehmen aber auch der Weltwirtschaft insgesamt halten sich in Grenzen. Wenngleich es auch für dieses globale Problem leider keine globale Lösung gibt, so sind wir doch der Ansicht, dass man den Piraten nicht kampflos das Feld überlassen sollte.

Die Autorin Gunilla von Kempski ist Rechtsanwältin und Mitglied der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V. (www.mittelstands-anwaelte.de)

Kontakt:

c/o Grosse, Schumacher, Knauer & von Hirschhausen, Nymphenburger Straße 14, 80335 München, Tel.: 089 9939977-0, E-Mail: gunilla.vonkempski@gskh.eu, Internet: www.gskh.eu und www.mittelstands-anwaelte.de

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