Kündigung wegen Internetnutzung

13.03.2003

Ohne ausdrückliche Genehmigung des Arbeitgebers ist ein Arbeitnehmer nicht berechtigt, über einen betrieblichen Internetzugang im Internet zu surfen und dabei Webseiten herunterzuladen. Selbst wenn der Arbeitgeber das Surfen im Internet duldet, so gilt diese stillschweigende Erlaubnis nur für den Fall, dass hierdurch nicht größere Teile der Arbeitszeit in Anspruch genommen werden und keine spürbare Kos-tenbelastung für den Arbeitgeber ausgelöst wird. Will ein Arbeitgeber wegen einer unberechtigten Internetnutzung eine arbeitsrechtliche Kündigung aussprechen, so muss er Arbeitgeber vorher den Arbeitnehmer einschlägig abgemahnt oder zumindest ein ausdrückliches Verbot ausgesprochen haben (Arbeitsgericht Frankfurt/ Main, Az.: 2 Ca 5340/01). (jlp)

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