Ein 45jähriger Mitarbeiter des schwedischen Bekleidungsunternehmens H&M klagte gegen seinen Arbeitgeber, weil er nicht mehr geduzt werden wollte. H&M hatte das Geschäft, in dem der Kläger als Abteilungsleiter der Herrenoberbekleidung arbeitete und in dem er stets korrekt gesiezt wurde, übernommen. Unter Hinweis auf die jüngere Kundschaft, ein gelockertes Arbeitsklima und den Abbau von Hierarchien und Statussymbolen verlangte H&M von seinen Mitarbeitern nun, sich zu duzen und den Vornamen zu verwenden.
Dies ertrug der Kläger 22 Monate lang - still, aber offenbar leidend. Dann wurde es ihm jedoch zu bunt und er verlangte, fortan wieder gesiezt zu werden. Durch das Duzen werde er in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt. Das Landesarbeitsgericht Hamm erkannte zwar ein Selbstbestimmungsrecht des Klägers, wie er angesprochen werden will, in gewissen Grenzen an, wies seine Klage gegen H&M aber dennoch ab. Das Duzen sei Bestandteil seines Arbeitsvertrages geworden, weil er der Änderung der Anrede fast zwei Jahre lang nicht widersprochen hatte.
Offensichtlich hat das gelockerte Arbeitsklima aber auch bei H&M Grenzen: In einer Abmahnung, die der Kläger aus anderem Grund erhalten hatte, wurde er durchgehend gesiezt. Urteil des LAG Hamm, Az. 14 Sa 1145/98. Quelle: AnwaltSeiten24.de (mf)