Kuriose Urteile (Folge 13): Schmerzensgeldklage auf Grund einer Überdosis Lakritze

16.02.2007
In Kooperation mit AnwaltSeiten24.de präsentieren wir Ihnen jeden Freitag kuriose Klagen und Gerichtsurteile.

Eine Frau aus Berlin konsumierte täglich eine 400-Gramm-Packung der Lakritzmischung "Matador-Mix" der beklagten Firma Haribo. Eines Tages brach sie ohnmächtig zusammen und musste mit Herzbeschwerden in ein Krankenhaus eingeliefert werden. Nach ihrem Krankenhausaufenthalt absolvierte sie noch eine dreiwöchige Kur und war somit insgesamt über 4 Monate arbeitsunfähig.

Ihre gesundheitlichen Probleme führte die Klägerin auf den Verzehr der Lakritze zurück: Das Produkt enthalte Glycyrrhizin, das zu Störungen im Mineralstoffhaushalt des menschlichen Körpers führen und Gesundheitsbeschwerden der in Rede stehenden Art, insbesondere einen erheblichen Blutdruckanstieg hervorrufen könne. Haribo sei nach Meinung der Klägerin dazu verpflichtet, auf diese Gefährdungen hinzuweisen.

Ihre Klage auf Schmerzensgeld von mindestens 6.000 Euro sowie Erstattung von Heilbehandlungskosten und Verdienstausfall in Höhe von knapp 1.500 Euro blieb aber erfolglos: Ein Produktfehler des Herstellers war nicht festzustellen. Fazit: Die gute Dame sollte sich einfach mal gesünder ernähren.... OLG Köln, Urt. v. 07.09.2005 - 27 U 12/04. Quelle: AnwaltSeiten24.de (mf)

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