Manager aufgepasst: Kein Schmerzensgeld beim Stolpern auf dem Golfplatz

06.10.2003
Dieses Urteil wird so manchem mehr weh tun als der Unfall: Wer auf dem Golfplatz einen Ball aus dem sogenannten "Bunker" schlagen muss, und dabei dummerweise über eine Harke stolpert, bekommt kein Schmerzensgeld. Nachdem ein Ball in einen Bereich des Golfplatzes gelandet war, der "Bunker" genannt wird, machte ein Golfer sich auf den Weg um den Ball zu suchen. Um den Bunker, eine Art Sandkuhle", war das Gras ziemlich hoch gewachsen, so dass der Mann eine Harke übersah, stolperte und sich verletzte. Der Golfclub weigerte ihm Schmerzensgeld zu bezahlen. Zu Recht - befanden die Richter und verwiesen auf die Spielregeln des Deutschen  Golf  Verbandes. Danach habe sich in unmittelbarer Nähe eines solchen "Bunkers" eine Harke zu befinden. Jeder Benutzer des Platzes müsse sich auf diese Umstände einstellen. Auch wenn - wie in diesem Fall - schon Gras über die Sache beziehungsweise die Harke gewachsen ist. Der Golfclub habe keine Pflichten verletzt und müsse daher auch kein Schmerzensgeld bezahlen. (mf)

Dieses Urteil wird so manchem mehr weh tun als der Unfall: Wer auf dem Golfplatz einen Ball aus dem sogenannten "Bunker" schlagen muss, und dabei dummerweise über eine Harke stolpert, bekommt kein Schmerzensgeld. Nachdem ein Ball in einen Bereich des Golfplatzes gelandet war, der "Bunker" genannt wird, machte ein Golfer sich auf den Weg um den Ball zu suchen. Um den Bunker, eine Art Sandkuhle", war das Gras ziemlich hoch gewachsen, so dass der Mann eine Harke übersah, stolperte und sich verletzte. Der Golfclub weigerte ihm Schmerzensgeld zu bezahlen. Zu Recht - befanden die Richter und verwiesen auf die Spielregeln des Deutschen  Golf  Verbandes. Danach habe sich in unmittelbarer Nähe eines solchen "Bunkers" eine Harke zu befinden. Jeder Benutzer des Platzes müsse sich auf diese Umstände einstellen. Auch wenn - wie in diesem Fall - schon Gras über die Sache beziehungsweise die Harke gewachsen ist. Der Golfclub habe keine Pflichten verletzt und müsse daher auch kein Schmerzensgeld bezahlen. (mf)

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