Unfallversicherung zahlt nicht

Medikamente gefährden Versicherungsschutz

25.11.2008
Wer wegen der Einnahme von Medikamenten einen Arbeits- oder Verkehrsunfall verursacht, setzt seinen gesetzlichen Versicherungsschutz in der Unfallversicherung aufs Spiel.

Fast 20 Prozent aller Medikamente auf dem Markt beeinflussen das Reaktionsvermögen, so die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Und das kann böse Folgen haben. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) geht davon aus, dass jeder vierte Unfall direkt oder indirekt auf die Einnahme von Tabletten, Tropfen oder Zäpfchen zurückzuführen ist.

Viele rezeptfreie Präparate - etwa gegen Erkältung oder Grippe enthalten Alkohol. Gerade bei der Selbstmedikation wird die Gefahr der Überdosierungen oder von Wechselwirkungen gerne unterschätzt. Wer aber ohne ärztliche Verordnung Medikamente einnimmt, sollte daran denken: Wenn die Wirkung des Medikaments die wesentliche Ursache für einen Unfall ist, erlischt in aller Regel der Unfallversicherungsschutz.

Auswirkungen auf das Reaktionsvermögen und die Fahrtüchtigkeit haben zum Beispiel Schmerzmittel, Schlaf- und Beruhigungsmittel, Antidepressiva und Diabetes-Medikamente. Doch auch Medikamente wie Hustenblocker, Allergiemittel, Rheumamittel oder Augentropen haben Nebenwirkungen. Dazu gehören etwa ein vermindertes Sehvermögen, Benommenheit oder eine erhöhte Risikobereitschaft.

Quelle: Online-Redaktion Haufe, www.haufe.de/recht

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