Milde Strafe für Händler gefälschter Software

02.06.2003
Dass man auf Autobahnraststätten mehr als nur Currywurst und Pommes kaufen kann, ist hinlänglich bekannt. Hier treffen sich zum Beispiel auch Anbiter und Abnehmer gefälschter Software. Jetzt wurde ein Mann, der an einer Autobahnraststätte an der A3 rund 4.000 gefälschte Pakete von Microsoft-Office im Wert von zwei Millionen Euro an einen Abnehmer verscherbeln wollte, vom Landgericht Würzburg zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Der Mann, ein 40-jähriger Brite, wurde bereits wegen mehrerer Verstöße gegen das Urheberrechtsgesetzt mit internationalem Haftbefehl gesucht. (sic)

Dass man auf Autobahnraststätten mehr als nur Currywurst und Pommes kaufen kann, ist hinlänglich bekannt. Hier treffen sich zum Beispiel auch Anbiter und Abnehmer gefälschter Software. Jetzt wurde ein Mann, der an einer Autobahnraststätte an der A3 rund 4.000 gefälschte Pakete von Microsoft-Office im Wert von zwei Millionen Euro an einen Abnehmer verscherbeln wollte, vom Landgericht Würzburg zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Der Mann, ein 40-jähriger Brite, wurde bereits wegen mehrerer Verstöße gegen das Urheberrechtsgesetzt mit internationalem Haftbefehl gesucht. (sic)

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