Teilwertabschreibungen

Mit der Bilanz Steuern sparen

22.03.2013

Abschreibungsverzicht als Strategie

Unter Umständen kann auch ein vollständiger oder teilweiser Verzicht auf Teilwertabschreibungen eine geeignete Strategie sein. Das gilt insbesondere dann, wenn das Unternehmen bereits Verluste erwirtschaftet oder wenn es bestehende Verlustvorträge jetzt nutzen will. Insbesondere Kapitalgesellschaften, die in ihren Bilanzen Aktien anderer Gesellschaften halten, sollten die bisherigen Bilanzwerte tunlichst beibehalten. Abschreibungen bringen hier keine steuerlichen Vorteile.

Von Teilwertabschreibungen profitieren

Einzelunternehmen und Personengesellschaften dürfen zu erwartende Wertverluste in der Bilanz antizipieren. Zum Bilanzstichtag lassen sich einzelne Wirtschaftsgüter durch eine außerordentliche Abschreibung mit einem niedrigeren Teilwert ansetzen.

Was versteht man unter Teilwert?

Der Teilwert ist ein Begriff aus dem Steuerrecht. Er ist definiert als der Betrag, den ein Erwerber des ganzen Unternehmens im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde. Dabei ist davon auszugehen, dass der Erwerber das Unternehmen fortführt. Die Höhe des Teilwertes entspricht im Regelfall dem Marktpreis oder Verkehrswert.

Wann ist eine Teilwertabschreibung möglich?

Normalerweise werden alle Wirtschaftsgüter des Unternehmens mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der normalen Abschreibung (linear oder vereinzelt noch degressiv) angesetzt. Sind die so ermittelten Buchwerte dauerhaft höher als die tatsächlichen Werte, kann der Firmenchef diese auf das geringere Maß abwerten. Er muss es in seiner Steuerbilanz aber nicht tun. Er hat ein Wahlrecht, das er steueroptimiert nutzen kann. Teilwerte werden durch eine Schätzung ermittelt, die die Umstände des Einzelfalls berücksichtigt.

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