Bitkom-Tipps

Musik-Mix ohne (rechtliches) Risiko

16.02.2009

Finger weg von illegalen Downloads: Offensichtlich rechtswidrige Angebote im Internet dürfen nicht heruntergeladen werden. Das hat der Gesetzgeber 2008 klargestellt - das frühere Urheberrecht war hier nicht eindeutig. Vorsicht also bei kostenlosen Film- und Song-Angeboten aus zweifelhaften Quellen. Bei legalen Musik-Anbietern im Netz sind Downloads meist kostenpflichtig. Stehen Lieder gratis zur Verfügung, sollten Nutzer genau hinschauen - vor allem, wenn die gleichen Stücke anderswo Geld kosten. Besser genau prüfen, ob sie urheberrechtlich geschützt sind. Manchmal werden aber Gratis-Songs zu Werbezwecken angeboten - dann ist der Download unbedenklich. Legal ist es auch, Musik aus dem Programm von Internet-Radios mitzuschneiden und auf der Festplatte zu speichern.

Vorsicht bei Online-Tauschbörsen: Um solche Börsen zu nutzen, muss man in der Regel Teile der eigenen Festplatte für andere Nutzer zugänglich machen. Wer die Anweisungen nicht richtig liest und den falschen Klick macht, öffnet vielleicht unbewusst sein Musik-Archiv. Damit werden jedoch schnell urheberrechtlich geschützte Werke öffentlich zugänglich gemacht - und das ist strafbar. Die Inhaber von Urheberrechten können seit einigen Monaten direkt von Internet-Providern verlangen, Adressen mutmaßlicher Raubkopierer herauszugeben. Dazu brauchen sie eine richterliche Anordnung.

Downloads nicht unbegrenzt kopieren: Mittlerweile gibt es viele Angebote im Internet, um Musik legal herunter zu laden. Die Titel können auf dem PC gespeichert und angehört werden. Komplizierter wird es, wenn die Musik von der Festplatte auf andere Datenträger überspielt werden soll: Dann hilft ein Blick in die Nutzungs-bedingungen des Anbieters. Meist dürfen die Titel auf CD gebrannt oder auf einen MP3-Player übertragen werden. Die Nutzungsbedingungen untersagen jedoch oft das Überspielen auf mehrere Geräte oder begrenzen die Anzahl der Kopien. Manche Downloads haben ohnehin einen Kopierschutz oder können nur auf Geräte mit einem passenden Rechtemanagement-System übertragen werden.

PC-Software nicht vervielfältigen: Das Kopieren kommerzieller Software für den Privatgebrauch ist meist untersagt und es gibt auch für wenige Kopien keine Ausnahme. Kopien sind allenfalls erlaubt, wenn sie für die bestimmungsgemäße Nutzung der Software benötigt werden oder Sicherungskopien erforderlich sind. Die Anbieter weisen in den Nutzungsbedingungen darauf hin. Anders ist es bei Gratis-Programmen ("Freeware") - dort ist das Kopieren sogar erwünscht.

Wer es noch genauer wissen möchte, findet weitere Infos in dem neuen Bitkom-Leitfaden zum Umgang mit dem Urheberrecht. Dort werden die Vorschriften zum Kopieren für Privatpersonen und Unternehmen näher erläutert. Der Leitfaden steht hier zum kostenlosen Download bereit. (go)

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