Musik-Mix ohne Reue: Was beim Brennen erlaubt ist

01.10.2007

Vorsicht bei kostenloser Musik im Internet: Bei legalen Musik-Anbietern im Netz sind Downloads meist kostenpflichtig. Stehen Songs umsonst zur Verfügung, sollten Nutzer genau hinschauen – vor allem, wenn die gleichen Lieder anderswo Geld kosten. Besser genau prüfen, ob sie urheberrechtlich geschützt sind. Manchmal bieten Künstler und kommerzielle Anbieter auch Gratis-Songs zu Werbezwecken an – dann ist der Download rechtlich unbedenklich. Vorsicht dagegen bei Tauschbörsen, für deren Nutzung man eine Software auf dem Rechner installieren muss. Um solche Börsen zu nutzen, muss man Teile der eigenen Festplatte für andere Nutzer zugänglich machen. Wer die Anweisungen nicht richtig liest und den falschen Klick macht, öffnet vielleicht unbewusst sein Musik-Archiv. Damit werden jedoch schnell urheberrechtlich geschützte Werke öffentlich zugänglich gemacht – und das ist strafbar.

Downloads nicht unbegrenzt kopieren: Mittlerweile gibt es zwar schon viele Angebote im Internet, um Musik legal herunter zu laden. Die Titel können dann auf dem eigenen PC gespeichert und angehört werden. Komplizierter wird es aber, wenn die Musik auf andere Datenträger überspielt werden soll: Zwar dürfen die Titel auf eine CD gebrannt werden; allerdings ist es nach den Nutzungsbedingungen oft untersagt, sie danach auf weitere CDs zu brennen oder auf MP3-Player zu überspielen. Manche Anbieter haben ohnehin einen Kopierschutz programmiert.

Urheberrecht auf eigener Homepage beachten: Auch für private Internet-Seiten gilt das Urheberrecht. So schön es sein kann, Urlaubsfilme mit Musik zu untermalen oder das Lieblingslied zu spielen – Vorsicht ist angebracht! Wer darauf nicht verzichten will, muss sich in der Regel an die Gema wenden und Rechte erwerben. Das gilt auch für Podcasts, also selbst produzierte Radiosendungen im Netz. Soll beim eigenen Podcast Musik gespielt werden, ist es besser, die Rechte genau zu klären. Andernfalls macht man Inhalte ohne Erlaubnis öffentlich zugänglich. Das Gleiche gilt für Bilder – selbst wenn sie schnell von einer anderen Webseite kopiert und auf der eigenen eingefügt werden können. Aufgepasst auch bei Landkartenausschnitten: Wer den Weg zu einer Party zeigen will, sollte lieber selbst eine Skizze machen – denn natürlich haben auch die Kartenverlage geschützte Rechte an ihren Produkten.

PC-Software nicht kopieren: Das Kopieren von kommerziellen Computerprogrammen für den Privatgebrauch ist meist untersagt und es gibt auch für wenige Kopien keine Ausnahme. Kopien sind dann allenfalls erlaubt, wenn sie für die bestimmungsgemäße Nutzung der Software benötigt werden oder wenn Sicherungskopien erforderlich sind. Die Hersteller weisen in den Nutzungsbedingungen darauf hin – und gehen mittlerweile verstärkt gegen Raubkopien vor. Anders liegt der Fall bei kostenlosen Freeware-Programmen – dort ist das Kopieren sogar ausdrücklich erwünscht. (go)

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