Musikindustrie triumphiert in Urheberrechtsstreit - Filesharer zu 220.000 Dollar Strafe verurteilt

Armin Weiler kümmert sich um die rechercheintensiven Geschichten rund um den ITK-Channel und um die Themen der Distribution. Zudem ist er für den Bereich PCs und Peripherie zuständig. Zu seinen Spezialgebieten zählen daher Notebooks, PCs, Smartphones, Drucker, Displays und Eingabegeräte. Bei der inoffiziellen deutschen IT-Skimeisterschaft "CP Race" ist er für die Rennleitung verantwortlich.
Die Musikindustrie hat in den USA erstmal seit vier Jahren einen Sieg in einem Urheberrechtsstreit vor Gericht errungen. Die angeklagte Filesharing-Nutzerin Jammie Thomas ist von einem Bezirksgericht in Minnesota zu insgesamt 220.000 Dollar Schadensersatz verurteilt worden. Thomas wurde für schuldig befunden, mit dem Upload von 24 Songs gegen das Gesetz verstoßen zu haben. Rechnet man das Strafgeld um, bedeutet dies 9.250 Dollar Schadensersatz pro Musiktitel.

Die Musikindustrie hat in den USA erstmal seit vier Jahren einen Sieg in einem Urheberrechtsstreit vor Gericht errungen. Die angeklagte Filesharing-Nutzerin Jammie Thomas ist von einem Bezirksgericht in Minnesota zu insgesamt 220.000 Dollar Schadensersatz verurteilt worden. Thomas wurde für schuldig befunden, mit dem Upload von 24 Songs gegen das Gesetz verstoßen zu haben. Rechnet man das Strafgeld um, bedeutet dies 9.250 Dollar Schadensersatz pro Musiktitel.

Über die vergangenen Jahre hinweg hatte die Musikindustrie in den USA insgesamt um die 26.000 Klagen gegen Filesharing-User eingebracht. Viele davon fanden eine außergerichtliche Lösung, bei der die Nutzer meist einen Betrag um die 5.000 Dollar an die Labels bezahlten. Thomas wollte sich allerdings nicht den Beschuldigungen beugen und bestritt, irgendwelche Songs auf der Plattform Kazaa http://www.kazaa.com online gestellt zu haben. Daraufhin folgte ein ordentliches Gerichtsverfahren, bei dem die Nutzerin nun den Kürzeren gezogen hat.

Die Anwälte der klagenden Labels konnten offenbar nachweisen, dass die betreffenden Songs von einer IP-Adresse auf die Plattform hochgeladen wurden, die zum so genannten Tatzeitpunkt (21. Februar 2005) dem Computer von Thomas zugeteilt war. Laut Musikindustrie hat sie dort unter dem Nickname Treastarr etwa 2.000 Audiodateien zum Upload bereitgestellt. Denselben Namen benutzt Thomas auch in verschiedenen anderen Internet-Communities wie zum Beispiel MySpace. Dennoch bestreitet die Verurteilte, irgendetwas mit den Uploads zu tun zu haben. Thomas will sich nun mit ihrem Anwalt beraten und möglicherweise rechtliche Schritte gegen das Urteil einleiten.

Erst vor wenigen Tagen hatte eine Aussage der Chefanklägerin von Sony BMG in diesem Prozess für Aufsehen gesorgt. Die Anwältin hatte das Anfertigen von Privatkopien als Diebstahl bezeichnet und damit jeden durchschnittlichen Nutzer, der beispielsweise einen Song von CD auf ein mobiles Gerät übertragen hat, zum Kriminellen erklärt (pressetext berichtete: http://www.pte.at/pte.mc?pte=071005002 ). Es ist davon auszugehen, dass das jetzt gefällte Urteil die Musikindustrie künftig dazu ermutigen wird, noch mehr Klagen gegen Filesharing-Nutzer einzubringen. Im Gegenzug würde ein gerichtliches Scheitern der Labels mehr Menschen dazu ermutigen, sich dem Vorgehen der Musikindustrie zu widersetzen und ähnlich wie Thomas dagegen anzukämpfen. (pte/rw)

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