Ab 2015 müssen Online-Händler neben dem Verkaufspreis ihrer Elektroartikel auch noch das so genannte "EU-Energielabel" anzeigen. Diese zwingend notwendige Artikelbezeichung ist aus Sicht der EU-Kommission eine Erfolgsgeschichte für den Konsumenten - für den Händler eher eine lästige Pflicht.
Wer er eine neue Waschmaschine oder Fernseher kauft, dem hilft ihm die Energieklasse, das Gerät mit dem niedrigsten Energieverbrauch zu finden. Geht es nach einer neuen Verordnung der EU-Kommission, ist das Energielabel ab 2015 auch beim Einkauf per PC, Smartphone oder Tablet für neue Gerätemodelle Pflicht. "Die neuen Vorgaben der EU-Kommission zwingen Hersteller und Webshop-Betreiber zum Handeln. Bisher mussten Internet-Händler nur den Inhalt des Energielabels in Textform angeben.
"In Zukunft will Brüssel dem Konsumenten mit farbigen Pfeilen neben dem Verkaufspreis den Weg weisen", erklärt Steffen Kahnt vom Bundesverband Technik des Einzelhandels (BVT). Online-Händler müssen betroffene Artikel in ihrem Webshop bzw. bei Verkaufs-Apps für Smartphone und Tablet neu präsentieren, wenn sie ab 2015 nicht von Wettbewerbern oder durch die Marktaufsicht abgemahnt werden wollen.
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Kahnt weiter: "Welche Geräte wo und wie im Webshop gekennzeichnet werden müssen und was der Händler tun muss, wenn er keine Daten geliefert bekommt, erklärt das neue BVT/HDE-Merkblatt "EU-Energielabel und Produktdatenblatt im Webshop 2015". Mitglieder im Einzelhandelsverband können das Merkblatt unter Angabe ihrer Adresse und der Mitgliedsnummer kostenlos per bvt@einzelhandel.de anfordern. Nichtmitglieder zahlen eine Schutzgebühr von 100 Euro.