Internetforum für Betroffene

Neuer Blog rund um Abmahnungen

19.03.2009
Auf abmahnung-blog.de haben Sie die Möglichkeit, sich über Abmahnungen zu informieren, andere zu warnen und Rat einzuholen.

Sie haben eine Abmahnung erhalten und wollen andere warnen? Dann schicken Sie die Abmahnung per Telefax an Feil Rechtsanwälte, Fax-Nr. 0511 473906-09 mit dem Hinweis "Für Abmahnwarner” oder per E-Mail an kanzlei@recht-freundlich.de.

Rechtsanwalt Thomas Feil weist darauf hin, dass durch die Übersendung der Abmahnung mit dem Hinweis "Für Abmahnwarner” kein Mandatsverhältnis entsteht. Die Kanzlei veröffentlicht dann anonym weitere Einzelheiten zu der ihr übersandten Abmahnung. So helfen Sie, rechtsmissbräuchliche Abmahnungen und/oder Vielfachabmahnungen aufzudecken.

Feil Rechtsanwälte geben auf dem Blog auch konkrete Tipps, die für jeden Besucher abzurufen sind. Die Kanzlei überprüft, ob und welche Maßnahmen gegen eine einstweilige Verfügung erfolgversprechend sind. Wenn die gerichtliche Bewertung des Wettbewerbs- oder Markenverstoßes zweifelhaft ist, zeigen Feil Rechtsanwälte die Risiken auf und unterbreiten Vorschläge für ein weiteres außergerichtliches oder gerichtliches Vorgehen. In Betracht kommen dabei unter anderem Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung, Kostenwiderspruch und Vergleichsverhandlungen mit dem Gegner.

Wenn die gerichtliche Bewertung nicht zu beanstanden ist, dann sollte eine Abschlusserklärung unverzüglich abgegeben werden, damit der Antragssteller keine sogenannte "Hauptsacheklage” erhebt. Der Erlass einer Einstweiligen Verfügung ist nur eine vorläufige Regelung und hindert keine weiteren gerichtlichen Verfahren. (OE)

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