IT, Telekommunikation und neue Medien

Neues Jahr - neue Verordnungen

30.12.2009

Steuern

Entlastungen für den Mittelstand: Zum 1. Januar ändern sich mit Inkrafttreten des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes unter anderem die Abschreibungsregeln für geringwertige Wirtschaftsgüter. Für kleine und mittelständische Firmen ist das vor allem beim Kauf von Geräten für die Bürokommunikation von Bedeutung. Berücksichtigt werden Gegenstände bis zu einem Netto-Anschaffungspreis von 410 Euro. Zahlt ein Unternehmer also zum Beispiel für ein Notebook oder ein Smartphone nicht mehr als 410 Euro netto, kann der Kaufpreis bereits im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben werden und dadurch die Steuerlast entsprechend senken. (bw)

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