Notebook geklaut - kaum Aussicht auf Erstattung

31.05.2006
Wer sein Notebook nicht im Auge behält, hat bei Diebstahl kaum Chancen auf Geld von der Versicherung.

Notebooks, die mittlerweile alles drauf haben, was ihre großen Brüder auch können, waren wieder ein Renner unter den Weihnachtsbäumen. ARAG Experten raten den Besitzern dieser kleinen portablen PCs allerdings, gut auf die Geräte aufzupassen. Denn auch bei Langfingern sind die Laptops sehr begehrt.

Und ist das gute Stück erst einmal geklaut, folgt oft noch Ärger mit den Versicherungen. Denn diese können sich unter Umständen weigern, den Schaden zu ersetzen und wissen dabei die Gerichte auf ihrer Seite. Eine derartige Erfahrung machte zum Beispiel ein Bahnkunde, der sich ein Ticket am Automaten ziehen wollte. Zu diesem Zweck stellte er seine Notebooktasche für einen Moment neben sich ab. Als die Fahrkarte aus dem Automaten kam, war der Computer im Wert von 1.700 Euro weg. Das zuständige Amtsgericht befand, dass die Versicherung des Bestohlenen den Wiederbeschaffungswert nicht erstatten müsse. Wer auf einem stark frequentierten Bahnhof einen Wertgegenstand mehrere Minuten unbeobachtet lässt, handelt nach Ansicht der Richter grob fahrlässig (AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, Az.: 7 C 68/04).

Selbst für einen Spaziergänger, der sein Laptop in der dazugehörigen Tragetasche auf dem Beifahrersitz seines Wagens liegen ließ, hatten die Richter des Landgerichts in Köln kein Verständnis, als der Wagen nach dem Spaziergang aufgebrochen und der Computer weg war. Er hätte das Gerät im Kofferraum verstecken oder besser noch zu Hause deponieren sollen, so das Urteil (LG Köln, Az.: 24 S 13/04). (mf)

Zur Startseite