Oft kopiert und nie erreicht - Das neue Urheberrechtsgesetz tritt in Kraft

17.07.2003

Ein weiterer kleiner Sieg für die Kunst? Anstatt wie gewünscht die Urheber, die Künstler und ihre Rechte zu schützen, bleibt die EU ihrer bisherigen Linie treu und stärkt vor allem die Vermarktungsindustrie. Neben Patentanwälten und professionellen Abmahnern profitieren vor allem Fernhandelskonzerne wie Amazon, Bertelsmann und Konsorten von diesem Gesetz. Da Letzterer auch noch Hersteller und Mitjammerer der Aktion "Steigert die Ausbeutung" ist, profitieren die Oberlobbyisten doppelt. Für die CD des Ausnahmekünstlers Daniel Küblböck bei geschätzten Produktionskosten von 80 Cent 15,98 Euro zu verlangen, zeugt von praktiziertem Künstlerschutz und Nachwuchsförderung im Sinne der Europäischen Union. Überhaupt sind bei dieser Aufweichung des Eigentumsrechts an erworbener Ware vor allem Jugendliche mit einem Schlag kriminalisiert. Oder glauben die so genannten Volksvertreter in Berlin und Brüssel ernsthaft an eine Verminderung der Kopierlust? Wer als gemeiner Schüler zukünftig Musik, Spiele und vielleicht sogar gewöhnliche Software im gewohnten Umfang und auf industriestaatlich genehmigte Weise erwerben will, muss im Nebenberuf Drogendealer oder Schutzgelderpresser sein. Zukünftig gibt es wieder zum Geburtstag ein Spiel, zu Ostern eine CD und zu Weihnachten, weil es so schön festlich ist, das neueste Update zu Bill Gates' Spionagesoftware Windows. Im Ernst, die bisherige Methode, zwei Kumpels kaufen jeder ein überteuertes Spiel und kopieren sich CD und Spielanleitung, klappte recht gut. Könnte es daher nicht sein, dass dieses Gesetz sogar zu einem Rückgang der Verkäufe führt? Gesteigerte Marktanteile und Absatzrekorde gibt es doch nur, weil die Mundpropaganda der "Testversionen" funktioniert. Wo wären Windows oder Office, gäbe es einen funktionierenden Kopierschutz? Strafbar oder zumindest kommerziell abmahnverdächtig machen sich zukünftig auch Hersteller von Kopierprogrammen und Backupsoftware. Auch eine Datensicherung ist eine Duplikation möglicherweise urheberrechtlich schützenswerter Inhalte. Jedenfalls kann der Händler, der eine potenzielle Kopiersoftware in Umlauf bringt, schlimmstenfalls mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe belangt werden. Selbstverständlich werden wieder finanzschwache Anwälte Testkäufe veranstalten. Und genauso wird die Medienmafia im nächsten Jahr über entgangene Gewinne jammern. Händler und Urheber haben offensichtlich am wenigsten davon.

Mein Fazit: Der PISA-Minister warnt: Durch das Lesen dieser Zeilen haben Sie eine virtuelle Kopie des geistigen Eigentums von Autor und Verlag erstellt. Vergessen Sie umgehend alles, was Sie gelesen haben, oder überweisen Sie die erforderliche Gebühr!

Bis demnächst, euer Querschläger!

Der ComputerPartner-Autor "Querschläger" ist Fachhändler aus Rheinland-Pfalz.

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