Sport als Karrierekiller

Olympia schauen kann den Job kosten

13.08.2008
Massive Vernachlässigung der Arbeit als Kündigungsgrund.

Die Olympischen Spiele sind auch für die Zuschauer ziemlich hart: Die ersten Wettkämpfe beginnen stets um 03:00 Uhr nachts und die letzten enden gegen 17:30 Uhr - für Arbeitnehmer äußerst ungünstige Zeiten. Wer jedoch auf der Arbeit nebenher Live-Streams im Netz oder den Fernseher laufen lässt, riskiert, seinen Job zu verlieren. "Wer dadurch seine Arbeit vernachlässigt, muss damit rechnen, dass der Chef ihm die Kündigung ausspricht", erläutert Martin E. Risak, Professor für Arbeitsrecht.

Doch komme es dabei sehr darauf an, welche Arbeit man verrichtet. "Einem Chauffeur, der in seinem Bereitschaftsraum darauf wartet, dass er gerufen wird, kann man ganz sicher nicht unterstellen, dass er durch Fernsehen seine Arbeit vernachlässigt", so Risak. Denn bei derartigen Tätigkeiten wird nicht die komplette Konzentration des Arbeitnehmers verlangt. Aber man sollte sich auch da nicht unbegrenzt vorm TV aufhalten. "Schließlich sollen sie nach dieser Ruhezeit auch noch Arbeitsleistungen verrichten", so Risak. Anders sieht es hingegen in Bereichen aus, in denen das Personal jederzeit mit externen Personen zu tun haben könnte. "Auch eine Verkäuferin oder ein Verkäufer wird einmal keine Kunden haben. Doch könnte es für das Geschäft betriebswirtschaftlich schädigend sein, wenn sie lümmelnd in der Ecke vorm TV sitzt", erklärt der Rechtsexperte. Denn dies könnte potenzielle Kunden davon abhalten, den Laden zu betreten.

"Bei all diesen Fragen befinden wir uns in einem Wechselspiel zwischen Grenzen der Auslebung der freien Persönlichkeit der Arbeitnehmer und den Rechten des Arbeitgebers", so Risak. Deshalb könne ein Werkstattleiter zum Beispiel auch nicht seinen Arbeitern verbieten, in der Werkhalle Radio mit Olympiaberichterstattung zu hören, wenn auch sonst immer das Radio läuft, nur weil er keinen Sport mag. "Solange keine Kunden oder andere Arbeitnehmer gestört werden, hat der Arbeitgeber kein Recht, derart schikanöse Methoden anzuwenden", sagt Risak. Ähnliches gelte für Putzfrauen, die während ihrer Tätigkeit Radio hören. Nur weil der Chef der Meinung sei, dass sie dadurch fünf Minuten länger zum Putzen brauche, sei dies kein Grund zum Verbot derartiger Unterhaltung.

Sollte der Arbeitgeber jedoch nachweisen können, dass seine Arbeitnehmer durch das Fernsehen massiv ihre Arbeit vernachlässigen und dadurch geschäftsschädigend handeln, hat er das Recht Abmahnungen auszusprechen bzw. einen uneinsichtigen Mitarbeiter sogar zu kündigen. (pte/mf)

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