Neue Chance für Schwarzgeldbesitzer

Pauschalsteuer statt Selbstanzeige

15.11.2011
Details zur Steuer- und Straffreiheit deutscher Bankguthaben in der Schweiz von Hans-Georg Hofmann
Viele Steuersünder erhalten Amnestie für die Vergangenheit.
Viele Steuersünder erhalten Amnestie für die Vergangenheit.
Foto: Fotolia.de/kai-creativ

Am 10. August 2011 haben die Schweiz und die Bundesrepublik über den Abschluss eines Abkommens zur Regelung offener Steuerfragen informiert. Der genaue Wortlaut der Übereinkunft wurde zwar noch nicht veröffentlicht, die wesentlichen Eckpunkte sind aber bereits bekannt. Künftige Kapitalerträge werden danach über eine von den Schweizer Banken einzubehaltende anonyme Abgeltungsteuer erfasst. Die Höhe beträgt 26,375 Prozent, was der deutschen Abgeltungsteuer von 25 Prozent zzgl. 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag entspricht.

Um zu verhindern, dass weiter unversteuertes Geld in der Schweiz angelegt wird, hat sich die deutsche Seite das Recht ausbedungen, künftig Auskunftsgesuche stellen zu dürfen, die den Namen des Kunden, nicht jedoch den der Bank enthalten müssen. Die Gesuche bedürfen eines Anlasses und sind auf 750 bis 999 Anfragen innerhalb von zwei Jahren beschränkt. Hierdurch sollen willkürliche Anfragen ins Blaue hinein verhindert werden.

Durch diese Auskünfte besteht eine erhöhte Entdeckungsgefahr. Denn der deutsche Fiskus erhält die Möglichkeit eine Schweizer Bankverbindung offen zu legen, die er noch gar nicht kennt. Als Anlass könnten etwa schon Erkenntnisse über ungeklärte Vermögenszuwächse in Verbindung mit häufigen (Geschäfts-)Reisen in die Schweiz, ausreichen.

Deutschland hat sich demgegenüber verpflichtet, keine weiteren "Steuer-CDs" anzukaufen und die Strafverfolgung von Schweizer Bankmitarbeitern wegen möglicher Beihilfe zu Steuerdelikten deutscher Kunden künftig zu unterlassen. Ferner wird den Schweizer Banken ein erleichterter Zugang zum deutschen Markt gewährt werden.

Kernpunkt des Abkommens ist indessen die vergangenheitsbezogene Nachbesteuerung deutschen unversteuerten Vermögens bei Schweizer Banken.

Die Banken werden insoweit jeweils 19 bis 34 Prozent des Vermögensbestands einbehalten und anonym an den deutschen Fiskus abführen. Durch das Abkommen werden Schweizer Banken also quasi zu Einziehungsstellen des deutschen Fiskus.

Die genaue Höhe des Einbehalts hängt von der Dauer der Kundenbeziehung sowie des Anfangs- und des Endbestands des angelegten Kapitals ab. Näheres ist noch nicht bekannt.

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