PC-Händler muss Schadensersatz an Microsoft zahlen

15.07.2002
Microsoft hat eine seit 1998 andauernde gerichtliche Auseinandersetzung mit einem PC-Händler endgültig beigelegt. Die Snogard Computer GmbH in Frechen hatte in der Zeit vom September 1997 bis zum Februar 2000 eine unseriöse, in Fachkreisen als Hard-Disk-Loading bezeichnete Verkaufspraxis angewendet.Einer Klage von Microsoft wurde in erster Instanz vom Landgericht Köln stattgegeben, dasanschließende Berufungsverfahren endete jetzt mit einem Vergleich. Darin erkennt Snogard den Unterlassungsanspruch von Microsoft in vollem Umfang an und verpflichtet sich zu einer Schadensersatzzahlung in sechsstelliger Höhe. Die Software, die Snogard in Kombination mit Computern anbot, wurde illegal auf die Festplatten der PCs aufgespielt und ohne dazugehörigen Datenträger ausgeliefert. In den meisten Fällen handelte essich dabei um die Microsoft-Betriebssysteme Windows 95 und Windows 98, die Kunden erhielten lediglich ein Handbuch zu dem jeweiligen Programm. Wenn sie das Fehlen einer originalCD-ROM reklamierten, wurde ihnen gegen Zahlung von zehn Mark auf einer selbstgebrannten CD-R eine so genannte "Sicherheitskopie" der Software zugeschickt. (jh)

Microsoft hat eine seit 1998 andauernde gerichtliche Auseinandersetzung mit einem PC-Händler endgültig beigelegt. Die Snogard Computer GmbH in Frechen hatte in der Zeit vom September 1997 bis zum Februar 2000 eine unseriöse, in Fachkreisen als Hard-Disk-Loading bezeichnete Verkaufspraxis angewendet.Einer Klage von Microsoft wurde in erster Instanz vom Landgericht Köln stattgegeben, dasanschließende Berufungsverfahren endete jetzt mit einem Vergleich. Darin erkennt Snogard den Unterlassungsanspruch von Microsoft in vollem Umfang an und verpflichtet sich zu einer Schadensersatzzahlung in sechsstelliger Höhe. Die Software, die Snogard in Kombination mit Computern anbot, wurde illegal auf die Festplatten der PCs aufgespielt und ohne dazugehörigen Datenträger ausgeliefert. In den meisten Fällen handelte essich dabei um die Microsoft-Betriebssysteme Windows 95 und Windows 98, die Kunden erhielten lediglich ein Handbuch zu dem jeweiligen Programm. Wenn sie das Fehlen einer originalCD-ROM reklamierten, wurde ihnen gegen Zahlung von zehn Mark auf einer selbstgebrannten CD-R eine so genannte "Sicherheitskopie" der Software zugeschickt. (jh)

Zur Startseite