Auto zu früh entsorgt - kein Schadensersatz

Pkw-Brand: versichert oder nicht?

22.02.2011

Was gilt als Betriebsgefahr?

Gefahren aus der im Fahrzeug installierten Elektrik und seiner Betriebsstoffe sind nicht der Betriebsgefahr zuzurechnen. Daher konnte der Kläger vom Kfz-Haftpflichtversicherer seinen Schaden nicht ersetzt bekommen.

Schlemm empfiehlt, in derartigen Fällen vor der Verschrottung von Fahrzeugen unbedingt rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf den VdVKA - Verband deutscher Verkehrsrechtsanwälte e. V. (www.vdvka.de) verweist. (oe)

Weitere Informationen und Kontakt:

Romanus Schlemm, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Vize-Präsident des VdVKA - Verband Deutscher Verkehrsrechtsanwälte e. V., c/o Kanzlei Ruppert, Schlemm & Steidl, Frankfurter Str. 28, 61231 Bad Nauheim, Tel.: 06032 9345-21, E-Mail: Schlemm@anwaltshaus-bad-nauheim.de, Internet: www.anwaltshaus-bad-nauheim.de

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