Porno am Arbeitsplatz kostet den Job

28.03.2002

Wer am Arbeitsplatz Internetpornos ansieht oder herunterlädt, riskiert seinen Job. Der Arbeitgeber darf außerordentlich kündigen und muss vorher nicht abmahnen. Das berichtet der Bonner Informationsdienst "Arbeitsrecht Kompakt - Blitzdienst für Arbeitgeber" unter Berufung auf ein Urteil des Arbeitsgerichtes Düsseldorf. Der betroffene Mitabeiter hatte zudem den geschäftlichen Internetzugang entgegen einer ausdrücklichen Vereinbarung im Arbeitsvertrag zu privaten Zwecken genutzt.

Es sollte unbedingt eine arbeitsvertragliche Regelung der privaten Nutzung dienstlicher Kommunikationsmittel vereinbart werden, rät Surfcontrol, Anbieter von Internet- und E-Mail-Filterlösungen. Laut einer Untersuchung dieses Unternehmens surfen und mailen mehr als 90 Prozent der Mitarbeiter in ihren Büros auch privat. 45 Prozent von 1.235 Unternehmen schätzen, dass auf diese Weise zehn Prozent der Arbeitszeit verloren gehen. Außerdem belaste der private Internetverkehr die elektronischen Ressourcen eines Unternehmens in gleich hohem Maße wie die Geschäftspost, da häufig große Bild- und Musikdateien transferiert würden.

Fehlt eine arbeitsvertragliche Regelung, kann sich laut Arbeitsrecht Kompakt ein Arbeitnehmer unter Umständen darauf berufen, die private Nutzung würde stillschweigend geduldet. In einem solchen Fall sind arbeitsrechtliche Sanktionen nur eingeschränkt möglich (Arbeitsgericht Düsseldorf, Az.: 4 Ca 3437/0)1.  www.vnr.de

www.surfcontrol.de

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