Private Krankenversicherung

Prämienanpassungen massenweise unwirksam

27.08.2008
Des einen Freud, des anderen Leid: Der Versicherungsbranche drohen Rückzahlungsverpflichtungen in Milliardenhöhe an Privatversicherte.

Private Krankenversicherer haben in den letzten zehn Jahren oftmals die monatliche Prämie mehr als verdoppelt. Dies ist jedoch nicht nur Spielbild einer "gefühlten" Inflation, sondern beruht auch auf dem Bemühen, sich gegen potentielle Risiken auch sogar eigenen illegalen Verhaltens zahlreicher Versicherer gegenüber ihren Kunden abzusichern: Obgleich Bundesgerichtshof (BGH) und Bundesverfassungsgericht (BVerfG) klipp und klares Recht gesprochen haben, ignorieren betroffene Versicherer dies. Versicherte, die auf ihrem Recht bestehen, erhalten Rückzahlungen für die Vergangenheit, und niedrigere Prämien für die Zukunft.

Offenbar werden weder jahrelange unwirksame Beitragserhöhungen den Versicherungskunden unaufgefordert wieder gutgeschrieben, noch werden dem Anschein nach seit Jahren unrichtige Bilanzen der Assekuranz berichtigt.

Kein aufsichtsrechtliches Einschreiten für individuelle Kunden

Wer auf die Aufsichtsbehörde hofft, wird enttäuscht, denn diese stellt offenbar die individuellen Rechtsansprüche der Versicherungsnehmer zurück gegenüber dem Wunsch, unwirksame Beitragsanpassungen im Kollektiv aufrechtzuerhalten, damit die Zahlungsfähigkeit der Versicherer nicht gefährdet wird. Und damit handelt sie entsprechend ihrer aufsichts-rechtlichen Aufgaben - und gefährdet durch solches Stillhalten erst Recht die finanzielle Stabilität der Versicherer.

Werden auch Aktionäre und Aufsichtsräte getäuscht?

Insofern könnten sich heute auch Aktionäre getäuscht fühlen: Betroffene Vorstände haften dann nach wie vor persönlich, denn die "Entlastung" durch nicht informierte Hauptversammlungen ist insoweit unwirksam. Betroffen ist auch die Frage der Eignung als Unternehmensleiter, denn eine gewissenhafter Umgang mit Risiken ist seit Jahren Pflicht, § 91 II AktG.

Höchstrichterliches Urteil

Nachdem durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.12.1999 - 1 BVR 2203/98 festgestellt wurde, dass die ordentlichen Gerichte im Streitfall eine umfassende inhaltliche und rechtliche Überprüfung einer beanstandeten Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung vorzunehmen haben, hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Urteil des BGH vom 16.06.2004 - IV ZR 117/02 Grundsätze zu den Voraussetzungen und den Prüfungsmaßstäben für eine Beitragsanpassung in der privaten Krankenversicherung festgestellt.

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