Praxistipp: Jetzt hohe Rückzahlung vom Fiskus sichern

14.02.2006

Die Freibeträge für Heirats- und Geburtshilfen bis maximal 315 Euro durch den Arbeitgeber gelten nur noch für 2005. Auch die Ausgaben für das häusliche Arbeitszimmer können noch nach den geltenden Regeln angesetzt werden, also beispielsweise anteilige Miete und Nebenkosten. Seit Anfang 2006 entfallen diese Steuervorteile weitgehend. Schreibtisch, privater PC, Fachliteratur und Arbeitsmaterial bleiben Arbeitsmittel und sind unabhängig vom Arbeitszimmer auch künftig abzugsfähig.

Die Eigenheimzulage wird für Neufälle nur dann gezahlt, wenn der Kaufvertrag vor dem 1.1.2006 notariell beurkundet oder der Bauantrag gestellt wurde. Bereits rückwirkend zum 11. November 2005 wurde eine Verlustbeschränkung für Verluste aus Steuerstundungsmodellen eingeführt. Hiervon betroffen sind vor allem inländische geschlossene Fonds mit hohen Anfangsverlusten. Steuerberatungskosten können nicht mehr als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Als Ersatz für den Wegfall zahlreicher Steuervorteile plant die Bundesregierung einige neue Möglichkeiten, Kosten steuerlich geltend zu machen. So sollen künftig Rechnungen für Handwerker und die Kosten für Kinderbetreuung anteilig abgesetzt werden können. Details werden derzeit noch verhandelt. (mf)

Zur Startseite