Privattelefonate im Job

18.11.1999

Arbeitnehmer, die vom Telefonapparat des Arbeitgebers eine Vielzahl von Privattelefonaten während der Arbeitszeit führen, müssen mit einer Kündigung rechnen, da durch solche Handlungen das Vertrauensverhältnis gravierend gestört wird. Allerdings muß einer solchen Kündigung eine Abmahnung vorausgehen, um dem Arbeitnehmer die Folgen einer solchen Störung deutlich vor Augen zu halten (Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Az.: 13 Sa 1235/97). (jlp)

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