Bei Beleidigungen darf gekündigt werden

Rabiate Mieter fliegen raus

16.02.2009
Die Richter des Amts- und Landgerichts Coburg erklärten eine Vermieterkündigung ohne vorherige Abmahnung für rechtens.

Wer in einem Mietshaus die anderen Mietparteien mit Beleidigungen und nächtlichem Lärm traktiert, setzt nicht nur die nachbarschaftlichen Beziehungen aufs Spiel. Er riskiert vielmehr, vom Vermieter umgehend vor die Tür gesetzt zu werden. Dies zeigt eine aktuelle Entscheidung des Amts- und Landgerichts Coburg (Az.: 11 C 1036/08).

In dem entschiedenen Fall war den verbal rabiaten Mietern gekündigt worden. Gravierende Beleidigungen gegenüber Mitbewohnern, so die Richter, rechtfertigten eine Vermieterkündigung ohne vorherige Abmahnung. Sie ließen die Entschuldigung der Mieter, die Wohnung befinde sich in einem sozialen Brennpunkt, nicht gelten. Denn auch dort sind - eigentlich selbstverständlich - die allgemein gültigen Rechtsnormen zu beachten.

Die Beklagten bezogen Anfang März 2008 eine Wohnung in dem Mehrfamilienhaus. Als es schon kurz nach ihrem Einzug zu massiven Streitigkeiten mit Mitbewohnern kam, kündigte die Vermieterin Ende Mai 2008 das Mietverhältnis. Die Beklagten widersprachen dieser Kündigung jedoch und zogen nicht aus, sodass die Vermieterin vor den Coburger Gerichten auf Räumung der Wohnung klagen musste.

Übelste Beschimpfungen und nächtlicher Lärm

Mit Erfolg. Wie die Beweisaufnahme ergab, hatten die Beklagten ihre Mitbewohner vor und sogar nach der Kündigung aufs übelste beschimpft und außerdem durch nächtlichen Lärm belästigt. Diese nachhaltigen Störungen des Hausfriedens begründeten ein berechtigtes Interesse der Vermieterin an der Beendigung des Mietverhältnisses. Eine Abmahnung sahen die Richter als ausnahmsweise entbehrlich an, da das Verhalten der Beklagten nur den Schluss zuließ, dass weitere Beleidigungen folgen würden. Die Erklärungsversuche der Mieter überzeugten die Gerichte nicht: Eine offen stehende Haustür komme als Rechtfertigung ebenso wenig in Betracht wie der Umstand, dass das Mietshaus sich möglicherweise in einem sozialen Brennpunkt befinde. (oe)

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