Elektronisches Verfahren

Rechnungen und Lieferscheine richtig archivieren

27.08.2012

Datensatz an die Rechnung anhängen

Trotzdem darf gemäß den GoBS der Verzicht auf einen herkömmlichen Beleg die Möglichkeit der Prüfung des betreffenden Buchungsvorgangs in formeller und sachlicher Hinsicht nicht beeinträchtigen. Diesem Erfordernis kann dadurch Rechnung getragen werden, dass an die Rechung ein Datensatz angehängt wird, der die für die Buchung notwendigen Informationen erhält. Der Datensatz muss mit der Rechnung so verbunden werden, dass er von dieser nicht mehr getrennt werden kann.

Weitere Fragen im Zusammenhang mit elektronischen Rechnungen soll ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums beantworten. Darin geht es speziell um die Änderungen im Umsatzsteuerrecht zum 1. Juli 2011, die für elektronische Rechnungen nicht mehr zwingend eine digitale Signatur vorschreiben. Dieses Schreiben liegt allerdings bis jetzt nur als Entwurf vor. Ein ausführlicher Bericht folgt natürlich, sobald die Endfassung veröffentlicht wird. (oe)
Quelle: www.shc.de

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