Gut für die Work-Life-Balance

Sabbatical - Auszeit vom Job

21.02.2012
Zwölf Monate Auszeit mit Rückkehrgarantie? Dieses Vorhaben ist an mehrere Bedingungen geknüpft.
Ein Gleichgewicht zwischen Berufs- und Privatleben entsteht oft durch eine Auszeit.
Ein Gleichgewicht zwischen Berufs- und Privatleben entsteht oft durch eine Auszeit.
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Die Stopptaste drücken, einfach mal durchatmen. Nur das tun, was man möchte. Sich ganz neu entdecken. Das Wort "Sabbat" kommt aus dem Hebräischen und bedeutet "ruhen" oder "loslassen". Von einer längeren beruflichen Ruhephase profitieren nicht nur Sie, sondern auch Ihr Arbeitgeber.

Zunächst gilt es, mit Ihrem Arbeitgeber über die Möglichkeiten eines so genannten Sabbatical zu sprechen und sich eingehend zu informieren. Im Öffentlichen Dienst und in Großunternehmen sind Lohn- und Arbeitsmodelle für einen vorübergehenden Ausstieg häufig genau geregelt. Aber auch kleinere Unternehmen bieten zunehmend flexible Arbeitszeitmodelle an, die eine längere Job-Pause ermöglichen - ob über ein Teilzeitmodell, Lohnverzicht oder in Form von unbezahltem Urlaub.

Eine Auszeit von bis zu zwölf Monaten mit Rückkehrgarantie an Ihren angestammten Arbeitsplatz ist da schon mal drin. Die Arag-Experten erklären, wie die verschiedenen Modelle funktionieren.

- Teilzeitmodell

Beim Teilzeitmodell wird ein zeitlich befristeter Teilzeitvertrag geschlossen, nach dem Ihre Vollzeitstelle z.B. für drei Jahre lang auf eine Teilzeitstelle reduziert wird - mit entsprechend geringerer Bezahlung. Faktisch arbeiten Sie in dieser Zeit aber weiter Vollzeit und sparen die Überstunden auf Ihrem Arbeitszeitkonto an. Im vierten Jahr wird das angesparte Zeitguthaben dann in Form von Freizeit abgebaut. Vorteil bei diesem Modell: Im Sabbatjahr werden sowohl Gehalt als auch Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitgeber weitergezahlt.

- Lohnverzicht

Lohnverzicht bedeutet, dass Sie über mehrere Jahre nur einen Teil Ihres Lohns ausbezahlt bekommen und den Rest als Gehaltsguthaben ansparen. Das wird Ihnen dann in der Sabbatphase ausgezahlt. Auch bei diesem Modell müssen Sie im Sabbatjahr nicht auf Lohn und Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers

- Unbezahlter Urlaub

Wird für das Sabbatical unbezahlter Urlaub genommen, ruht das Arbeitsverhältnis während dieser Zeit. Das bedeutet aber auch: Im Sabbatjahr gibt es weder Lohn noch Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitgeber. Ihr Versicherungsschutz in der Sozialversicherung - und damit auch in der gesetzlichen Krankenversicherung - bleibt zwar noch für einen Monat bestehen, endet dann aber und Sie müssen sich selbst weiterversichern.

Egal, für welches Modell Sie sich entscheiden: Sie sollten die Abmachung in jedem Fall zusammen mit Ihrem Chef schriftlich festhalten. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass eine Kündigung oder anderweitige Benachteiligung wegen der Freistellung ausgeschlossen wird. Außerdem sollte geklärt werden, was mit dem angesparten Lohn oder der angesparten Zeit geschieht, wenn die geplante Auszeit - etwa wegen Krankheit - ausfällt.

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