Neue Zahlen für 2018

Sachbezugswerte und Beitragsbemessungsgrenzen



Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.
Seit Anfang 2018 gelten neue Sachbezugswerte und neue Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherung. Hier eine Übersicht der Steuerexperten der Kanzlei WW+KN.
Die Steuerexperten der Kanzlei WW+KN geben einen Überblick über die neuen Sachbezugswerte.
Die Steuerexperten der Kanzlei WW+KN geben einen Überblick über die neuen Sachbezugswerte.
Foto: Andrey_Popov - shutterstock.com

Sachbezugswerte für 2018

Der Bundesrat hat im November 2017 die neuen Sachbezugswerte für das Jahr 2018 beschlossen. Erstmals seit mehreren Jahren wird sowohl der Wert für eine freie Unterkunft als auch der Wert für Mahlzeiten angehoben. Die Sachbezugswerte betragen in 2018 bundeseinheitlich

  • für eine freie Unterkunft monatlich 226 Euro oder täglich 7,53 Euro

  • für unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten kalendertäglich 8,20 Euro (2017: 8,04 Euro), davon entfallen 1,73 Euro auf ein Frühstück und je 3,23 Euro auf ein Mittag- oder Abendessen. Der monatliche Sachbezugswert beträgt 246 Euro (bisher 241 Euro; Frühstück 52 statt 51 Euro, Mittag- und Abendessen 97 statt 95 Euro).

Beitragsbemessungsgrenzen 2018

Zum 1. Januar 2018 wurden die Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung und andere Sozialversicherungswerte wieder wie jedes Jahr an die Lohnentwicklung im vorangegangenen Jahr angepasst. Die Löhne und Gehälter sind 2016 um durchschnittlich 2,42 % gestiegen, wobei Ostdeutschland durch die deutliche Anhebung im letzten Jahr diesmal einen geringeren Anstieg erfährt.

  • Die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt im Westen um 1.800 Euro auf 78.000 Euro (6.500 Euro mtl.). Im Osten steigt sie um 1.200 Euro auf dann 69.600 Euro (5.800 Euro mtl.).

  • In der knappschaftlichen Versicherung steigt die Grenze im Westen um 1.800 Euro auf dann 96.000 Euro (8.000 Euro mtl.). Auch im Osten beträgt die Erhöhung 1.800 Euro auf nun 85.800 Euro (7.150 Euro mtl.).

  • In der Kranken- und Pflegeversicherung ist die Beitragsbemessungsgrenze bundesweit einheitlich festgelegt und erhöht sich um 900 Euro auf jetzt 53.100 Euro (4.425 Euro mtl.). Die Versicherungspflichtgrenze liegt allerdings 6.300 Euro höher bei 59.400 Euro im Jahr (4.950 Euro mtl.).

  • Die Bezugsgröße, die zum Beispiel für die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung relevant ist, steigt im Westen, wieder um 840 Euro im Jahr. Der neue Wert beträgt damit im Westen 36.540 Euro im Jahr (3.045 Euro mtl.). Im Osten erhöht sich die Bezugsgröße nur um 420 Euro auf dann 32.340 Euro im Jahr (2.695 Euro mtl.).

Lesetipp: Aktuelles vom Finanzamt

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