Schadensersatzpflicht bei verspäteter Internetgebührenabrechnung

13.10.2005
Versäumt es ein Internet-Provider monatelang die Rechnung zu schicken, macht er sich dem Kunden gegenüber schadensersatzpflichtig.

Hat sich ein Internet-Provider vertraglich gegenüber seinem Kunden verpflichtet, die Nutzungszeiten und Nutzungsentgelte monatlich zu berechnen, so kann er sich schadenersatzpflichtig machen, wenn er monatelang diese Abrechnung unterlässt.

Denn dadurch kann dem Kunden unter Umständen die Möglichkeit genommen werden, zu einem früheren Zeitpunkt einen Tarifwechsel vorzunehmen. Der Kunde konnte sich auch nicht frühzeitig auf die Rechnungshöhe einstellen und/oder sein Nutzungsverhalten im Internetgebrauch ändern (Landgericht Darmstadt, Az.: 25 S 263/04). (mf)

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