Telefonieren im Finanzbereich

Schutz bei Geldanlage - Beratungsgespräch wird protokolliert

05.01.2010

Das Wichtigste zur Umsetzung der neuen Anforderung

- Aufzeichnung von telefonischen Beratungsgesprächen bei Bedarf

- Einsatz moderner Systeme zur Erfassung und Archivierung von Telefongesprächen in der Beratung und im Handel

- Umwandlung der aufgezeichneten Gespräche in Wav-Dateien und E-Mail-Versand an Kunden zur Bestätigung

- Schnittstelle zur Integration in bestehenden Softwareanwendungen

Nutzen der Sprachaufzeichnung

- Mitschnitte dienen als Grundlage zur Erstellung der Protokolle

- Protokolle können von Drittpersonen erstellt werden. Das erhöht die Effizienz in der Kundenberatung

- Zeitnahe Versendung durch unmittelbare E-Mail-Bestätigung der WAV-Datei mit dem aufgezeichneten telefonischen Auftrag. Die Richtigkeit kann sofort per Mail bestätigt werden

- Sprachaussage oder Hinweiston vor dem Start der Sprachaufzeichnung möglich

Weitere Informationen und Kontakt:

Katharina Förtsch, Industriering 14, 96149 Breitengüßbach, Tel.: 09544 925-128, E-Mail: Katharina.foertsch@telesys.de, Internet: www.telesys.de

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