Unfallversicherung - Stichtag 1. Januar

So melden Sie die Arbeitszeit richtig

28.01.2009
Die Arbeitszeit ist mit jeder Entgeltmeldung für Arbeitnehmer an die Einzugsstelle zu melden.

Viele kleine und mittlere Unternehmen erfassen die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter nicht minutengenau mit einer eigenen Zeiterfassungssoftware. Arbeitgebervereinigungen hatten daher dagegen protestiert, dass mit der Meldepflicht der Arbeitszeit pro Arbeitnehmer noch mehr Überwachungs- und Dokumentationspflichten drohen. Dies ist aber entgegen aller damaligen Befürchtungen nicht zu erwarten, sagen die Experten der Haufe-Online-Redaktion.

Arbeitszeit-Meldepflicht für die Unfallversicherung

Arbeitgeber machen alles richtig, wenn Sie bezüglich der zu meldenden Arbeitszeit in folgender Reihenfolge vorgehen:

1. Stufe: Diese entspricht der aus den Vorjahren bekannten Vorgehensweise: Es sind die tatsächlich (nicht: vertraglich) geleisteten Arbeitsstunden zu melden. Es sind nur volle Arbeitsstunden anzugeben. Ausfallzeiten wegen Urlaub, Krankheit, Feiertagen etc. dürfen nicht mit eingerechnet werden.

2. Stufe: Sind solche Angaben z. B. wegen fehlender Software oder fehlender Aufzeichnungen nicht möglich, müssen die vollen Arbeitsstunden angegeben werden, die vertraglich oder tariflich geschuldet sind.

3. Stufe: Sollte auch dies nicht möglich sein, weil z. B. gar kein Tarifvertrag existiert, ist wie folgt vorzugehen: Auf Basis des vom Dachverband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) festgelegten Vollarbeiterrichtwerts ist zu melden, wie viel Arbeitszeit ein Arbeitnehmer anteilig an diesem Richtwert hat. Für 2007 wurde der Wert auf 1.590 Arbeitsstunden pro Jahr für einen ganztägig Beschäftigten festgelegt. Bei nicht ganzjähriger bzw. nicht ganztägiger Beschäftigung muss der Arbeitgeber den entsprechenden Anteil angeben.

Quelle: www.haufe.de

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