Klagefrist versäumt

Steuerberater ist schuld

19.04.2010

Steuerberater darf sich nicht auf das Hinweisen auf die Klagefrist beschränken

Ein Steuerberater dürfe sich bei verzögerter Weiterleitung der Einspruchsentscheidung nicht darauf beschränken, auf die Klagefrist hinzuweisen. Er müsse sich vielmehr aktiv um die Einhaltung der Klagefrist bemühen und notfalls vorsorglich Klage erheben. Das Verschulden des Steuerberaters sei dem Kläger zuzurechnen.

Klose empfeihlt, das Urteil zu beachten und bei ähnlichen Fällen auf jeden Fall Rechtsrat einzuholen und verwies in diesem Zusammenhang u. a. auch auf die DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. (www.mittelstands-anwaelte.de) verweist.

Weitere Informationen und Kontakt:

Dr. Andreas Klose, Potsdam, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie DASV-Vizepräsident, c/o Dr. Andreas Klose Rechtsanwälte, Beyerstraße 2, 14469 Potsdam, Tel.: 0331 8871476, E-Mail: kontakt@rechtsanwaelte-klose.com, Internet: www.rechtsanwaelte-klose.com

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