Tipps für Arbeitgeber

Steuerfrei die Gesundheit der Mitarbeiter fördern

10.05.2010
Arbeitnehmer können bis zu 500 Euro jährlich im Rahmen der Gesundheitsförderung steuerfrei erhalten.

"Seit dem Jahr 2008 kann der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern bis zu 500 Euro jährlich im Rahmen der Gesundheitsförderung steuerfrei zuwenden", sagt Iris Bumes-Kremser, Steuerberaterin bei der Regensburger Steuerberatungsgesellschaft SH+C Wagner Bumes Winkler GmbH. Gefördert werden dabei nach § 3 Nr. 34 des Einkommensteuergesetzes besondere Maßnahmen des Arbeitgebers zur Gesundheitsförderung seiner Arbeitnehmer.

Von der Lohnsteuer und Sozialversicherung sind dabei solche Arbeitgeberleistungen befreit, die den Anforderungen des Fünften Sozialgesetzbuchs entsprechen. Der Arbeitgeber kann damit seinen Arbeitnehmern die folgenden Leistungen gewähren bzw. Maßnahmen zu deren Gunsten durchführen:

- Maßnahmen, die der Vorbeugung oder Reduzierung arbeitsbedingter Belastungen dienen (z. B. Massagen, Rückengymnastik)

- Maßnahmen zur Förderung der individuellen Stressbewältigung (z. B. Kurse zur individuellen Stressbewältigung am Arbeitsplatz)

- Maßnahmen und Aktionen zur Suchtprävention (Rauchfreiheit, Nüchternheit am Arbeitsplatz)

- Maßnahmen für eine vom Arbeitgeber gewährte gesundheitsgerechte Gemeinschaftsverpflegung oder entsprechende Aktionen (z. B. Vermeidung von Fehlernährung, Übergewichtsreduktion, Küchenpersonalschulung, Informations- und Motivationskampagnen)

Die gesetzliche Neuregelung soll die Bereitschaft der Arbeitgeber erhöhen, Maßnahmen der allgemeinen und betrieblichen Gesundheitsförderung für Arbeitnehmer selbst durchzuführen oder finanziell zu unterstützen. Begünstigt sind alle Arbeitnehmer, auch Ehegatten, Geringverdiener und Gesellschafter-Geschäftsführer. Nicht begünstigt ist die Übernahme von Mitgliedsbeiträgen für Sportvereine oder Fitnessstudios.

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