Aktuelle Steuertipps, Teil 9

Steuerfreie Zuschüsse, Basis-Krankenversicherung u.v.m.



Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.
Die Experten der Steuerkanzlei WW+KN Regensburg nennen Details zu steuerfreien Zuschüssen, zur Basis-Krankenversicherung und zur eingetragenen Lebenspartnerschaft.
Streuerfreie Zuschüsse müssen beim Sonderausgabenabzug berücksichtigt werden.
Streuerfreie Zuschüsse müssen beim Sonderausgabenabzug berücksichtigt werden.
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Vom Sonderausgabenabzug für Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind steuerfreie Zuschüsse und Beitragserstattungen abzuziehen. Ab 2016 müssen Behörden und andere öffentliche Stellen, die solche Zuschüsse und Erstattungen gewähren, dies elektronisch an die Finanzverwaltung melden.

Basiskrankenversicherung

Ab 2013 sind auch die Beiträge für eine Basiskrankenversicherung an ein Versicherungsunternehmen außerhalb der EU als Sonderausgabe abzugsfähig.

Eingetragene Lebenspartner

Die vom Bundesverfassungsgericht schon vor Längerem geforderte Gleichstellung eingetragener Lebenspartner mit Ehegatten bei der Grunderwerbsteuer ist jetzt umgesetzt. Damit sind Immobilienübertragungen zwischen eingetragenen Lebenspartnern in allen noch nicht bestandskräftigen Fällen rückwirkend von der Grunderwerbsteuer befreit. Auch bei der Vermögensbildung gibt es eine Gleichstellung durch die Möglichkeit zur Anlage von vermögenswirksamen Leistungen zugunsten des nicht dauernd getrennt lebenden Lebenspartners. (oe)
Quelle: www.wwkn.de

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