Was Arbeitgeber wissen sollten

Steuerliche Änderungen für Arbeitnehmer



Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.
Die Experten der Steuerkanzlei WW+KN Regensburg nennen Details zum Lohnsteuerfreibetrag, zu ausländischen Arbeitseinkünften steuerfreien Zuschüssen und zur Wehrsold- und Freiwilligenvergütung.

Beantragt ein Arbeitnehmer einen Lohnsteuerfreibetrag, soll der voraussichtlich ab 2015 auf Antrag des Arbeitnehmers gleich für zwei Kalenderjahre gelten. Der Arbeitnehmer bleibt aber verpflichtet, bei Veränderungen zu seinen Ungunsten die Höhe des Freibetrags ändern zu lassen. Natürlich kann auch eine Änderung zu Gunsten des Arbeitnehmers während des Zwei-Jahres-Zeitraums berücksichtigt werden.

Ausländische Arbeitseinkünfte

Durch Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Staaten wird geregelt, welcher Staat das Recht hat, ausländische Arbeitseinkünfte zu besteuern. Wenn der andere Staat nach dem Abkommen zwar das Recht zur Besteuerung hat, die Einkünfte dort aber als steuerfrei gelten, soll eigentlich eine Besteuerung in Deutschland erfolgen. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs konnte aber diese Regelung nicht mehr angewendet werden. Jetzt kommt eine Änderung in allen noch nicht bestandskräftigen Fällen, die weiter sicherstellen soll, dass es bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten nicht zu unversteuerten Einkünften kommt.

Wehrsold und Bufdi-Vergütung

Statt der ursprünglich geplanten weitgehenden Streichung der Steuerfreiheit dieser Leistungen gibt es nun kleinere Änderungen beim Bundesfreiwilligendienst (Bufdi), die erstmals für 2013 gelten. Für Wehrdienstleistende gilt außerdem weiterhin die alte Regelung, wenn sie ihren Dienst vor 2014 begonnen haben. (oe)
Quelle: www.wwkn.de

Zur Startseite