Steuertipp: Ansparabschreibung gilt unvermindert nur noch bis 2000

08.06.2000
MüNCHEN - Wer seine Steuererklärung für 1999 noch nicht abgegeben hat, kann für das vergangene Jahr die sogenannte "Ansparabschreibung" nutzen und eine steuermindernde Rücklage für Investitionen im Jahr 2000 bilden. Das gilt allerdings nur für Unternehmen, deren Betriebsvermögen 400.000 Mark nicht übersteigt. Der Fiskus ermöglicht, bis zu 300.000 Mark als Rücklage für Neuanschaffungen anzuhäufen, jedoch höchstens 50 Prozent des Anschaffungspreises. Dieser steuersparende Posten in der Bilanz kann dann mit späteren Investitionen verrechnet werden. (cm)

MüNCHEN - Wer seine Steuererklärung für 1999 noch nicht abgegeben hat, kann für das vergangene Jahr die sogenannte "Ansparabschreibung" nutzen und eine steuermindernde Rücklage für Investitionen im Jahr 2000 bilden. Das gilt allerdings nur für Unternehmen, deren Betriebsvermögen 400.000 Mark nicht übersteigt. Der Fiskus ermöglicht, bis zu 300.000 Mark als Rücklage für Neuanschaffungen anzuhäufen, jedoch höchstens 50 Prozent des Anschaffungspreises. Dieser steuersparende Posten in der Bilanz kann dann mit späteren Investitionen verrechnet werden. (cm)

Zur Startseite