Unternehmer sollten unbedingt darauf achten, ihre Steuern pünktlich zu bezahlen. Wie das Finanzgericht Köln hat bestätigt, können diesbezügliche Versäumnisse (Aktenzeichen 15 K 4934/04) sehr unangenehm werden: So darf das Finanzamt ohne weitere Vorwarnung das Insolvenzverfahren in Gang setzen, wenn über einen längeren Zeitraum keine Steuern gezahlt wurden und mehrere Versuche der Sach- und Forderungspfändung fehlgeschlagen sind. (mf)
11.04.2005
Unternehmer sollten unbedingt darauf achten, ihre Steuern pünktlich zu bezahlen, sonst droht die Insolvenz.