Steuerversäumnisse: Finanzamt eröffnet ohne Vorwarnung Insolvenzverfahren

11.04.2005
Unternehmer sollten unbedingt darauf achten, ihre Steuern pünktlich zu bezahlen, sonst droht die Insolvenz.

Unternehmer sollten unbedingt darauf achten, ihre Steuern pünktlich zu bezahlen. Wie das Finanzgericht Köln hat bestätigt, können diesbezügliche Versäumnisse (Aktenzeichen 15 K 4934/04) sehr unangenehm werden: So darf das Finanzamt ohne weitere Vorwarnung das Insolvenzverfahren in Gang setzen, wenn über einen längeren Zeitraum keine Steuern gezahlt wurden und mehrere Versuche der Sach- und Forderungspfändung fehlgeschlagen sind. (mf)

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